Kind in Italien erstmals als Sohn von drei Elternteilen anerkannt
Ein Berufungsgericht in Bari hat entschieden, die deutsche Geburtsurkunde mit drei Elternteilen auch in Italien anzuerkennen. Der Bub gilt rechtlich als Kind seiner Mutter sowie zweier Väter, die ihn gemeinsam großziehen.
Das Kind wurde auf natürlichem Weg gezeugt und zunächst von der Mutter sowie dem biologischen Vater anerkannt. Der Partner des biologischen Vaters beantragte später ebenfalls die rechtliche Anerkennung als Vater - Sujetbild