Kind in Italien erstmals als Sohn von drei Elternteilen anerkannt
Ein Berufungsgericht in Bari hat entschieden, die deutsche Geburtsurkunde mit drei Elternteilen auch in Italien anzuerkennen. Der Bub gilt rechtlich als Kind seiner Mutter sowie zweier Väter, die ihn gemeinsam großziehen.
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Ein Berufungsgericht in Bari hat entschieden, dass eine deutsche Geburtsurkunde mit drei Elternteilen auch in Italien anerkannt wird.
Das Kind gilt rechtlich als Sohn von einer Mutter und zwei Vätern, die es gemeinsam großziehen.
In Italien wurde erstmals ein Kind rechtlich als Sohn von drei Elternteilen anerkannt.
Das Kind wurde in Deutschland ohne Leihmutterschaft geboren und die Mutter ist eine Freundin des homosexuellen Paares.
Das Kind wurde auf natürlichem Weg gezeugt und zunächst von der Mutter sowie dem biologischen Vater anerkannt. Der Partner des biologischen Vaters beantragte später ebenfalls die rechtliche Anerkennung als Vater - Sujetbild
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