Ein Bankkunde, der Opfer einer Phishing-Attacke geworden ist, muss nicht den ganzen Schaden selbst zahlen. Obwohl er fahrlässig gehandelt hat, trifft auch die Bank eine Mitschuld, weil ihr Fraud-Monitoring nicht anschlug. Dieses Urteil hat das Oberlandesgericht (OLG) Linz in einem Betrugsfall gefällt. Der Bankkunde war von den Tätern zuerst via Mail und dann über Telefon kontaktiert und dazu gebracht worden, 41 Überweisungen mit einer Gesamtsumme von 200.000 Euro freizugeben.
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