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WKStA gegen rein bedingte Strafe im "Postenschacher"-Prozess

Im Amtsmissbrauchsprozess gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger und zwei Finanzbeamte hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) am Freitag Schuldsprüche verlangt. Für sie hat es im Zusammenhang mit Ämterkorruption "noch nie so viel an belastendem Beweismaterial gegeben wie bei der Besetzung des Finanzamts Braunau". Eine rein bedingte Strafe komme daher nicht infrage. Die Verteidiger forderten hingegen Freisprüche.

Das Urteil soll am 4. Mai gesprochen werden | Das Urteil soll am 4. Mai gesprochen werden
© APA/FOTOKERSCHI.AT/ WERNER KERSCHBAUMMAYR
Das Urteil soll am 4. Mai gesprochen werden|Das Urteil soll am 4. Mai gesprochen werden