Das vom damaligen Tierschutzminister Johannes Rauch (Grüne) 2025 erlassene Verbot der Schutzhundeausbildung ist laut Verfassungsgerichtshof (VfGH) gesetzwidrig. Als Begründung führte der VfGH in der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung an, dass der "Bund nicht für ein solches Verbot zuständig war". Drei Hundehalter, darunter ein Funktionär des Österreichischen Kynologenverbandes (ÖKV), hatten das Verbot bekämpft.
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