Live-Streaming von Kindesmissbrauch: Drei Jahre Haft in Korneuburg
Der verheiratete, aber selbst kinderlose 39-jährige Mann bekannte sich schuldig. Es wurde umfassendes Datenmaterial sichergestellt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Artikel für Sie zusammengefasst
Diese Zusammenfassung wurde künstlich erzeugt. Wir
entwickeln dieses Angebot stetig weiter und freuen uns über Ihr Feedback.
Ein 39-jähriger Mann wurde in Korneuburg zu drei Jahren Haft verurteilt, weil er Anleitungen zum Kindesmissbrauch via Live-Streaming gegeben haben soll.
Der Angeklagte bekannte sich schuldig und hatte mindestens 15.267 Video- und Bilddateien mit Missbrauchsmaterial.
Die Ermittlungen begannen nach einem Hinweis von Homeland Security, der Tatzeitraum erstreckt sich von August 2021 bis Sommer 2025.
Der Angeklagte zeigte Einsicht in seine pädophile Neigung und will sich psychologisch betreuen lassen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Verteidigung verzichtete auf Rechtsmittel, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.
Dieser Inhalt ist exklusiv für Digitalabonnent:innen der Kleinen Zeitung.
Leider lassen Ihre derzeitigen Cookie-Einstellungen den Login und damit eine Überprüfung Ihres Abo-Status nicht zu. Eine Darstellung des Inhalts ist dadurch nicht möglich.
Wir verwenden für die Benutzerverwaltung Services unseres Dienstleisters Piano Software Inc. ("Piano").
Dabei kommen Technologien wie Cookies zum Einsatz, die für die Einrichtung, Nutzung und Verwaltung Ihres Benutzerkontos unbedingt notwendig sind.
Mit Klick auf "Angemeldet bleiben" aktivieren Sie zu diesem Zweck die Verwendung von Piano und es werden über Ihren Browser Informationen (darunter auch personenbezogene Daten) verarbeitet.
Die Datenschutzinformation von Kleine Zeitung können Sie hier einsehen.