Ärztliches Gutachten für Hundebox-Zivilprozess liegt vor
Im Fall um einen nun 15-Jährigen, der von seiner Mutter im Waldviertel in eine Hundebox gesperrt und gequält worden sein soll, liegt ein ärztliches Gutachten vor. Die im Zivilprozess um Schmerzengeld für den Buben eingeholte Expertise befasst sich mit dem Gesundheitszustand des Kindes und besagt, dass der federführende Sozialarbeiter nach dem zweiten Hausbesuch "akute ärztliche Hilfe" organisieren hätte müssen. Eingeholt wird nun noch ein weiteres Sachverständigengutachten.
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