OGH-Urteil: Diese Klauseln bei Amazon Prime sind unzulässig
Oberster Gerichtshof (OGH) beurteilt sechs von acht eingeklagten Klauseln als gesetzwidrig. Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat Amazon im Auftrag des Sozialministeriums geklagt.
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Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat sechs von acht angeklagten Klauseln in den Amazon Prime Vertragsbedingungen als gesetzeswidrig beurteilt.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte Amazon im Auftrag des Sozialministeriums wegen unzulässiger Klauseln an.
Eine unzulässige Klausel betraf die intransparente Regelung zum Rücktrittsrecht bei Vertragsabschlüssen im Internet.
Der OGH sah in der automatischen Belastung einer anderen Zahlungsmethode bei fehlgeschlagenen Zahlungen eine grobe Benachteiligung.
Zwei Klauseln wurden als zulässig erachtet, da sie keine Rechte oder Pflichten für Verbraucher begründeten.
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