Nachbarin im Hundebox-Fall nicht mehr im Maßnahmenvollzug
Im Waldviertler Hundebox-Fall - eine Mutter hatte ihren damals zwölf Jahre alten Sohn in ein derartiges Behältnis gesperrt, wofür sie 20 Jahre Haft ausfasste und zusätzlich in einem forensisch-therapeutischen Zentrum untergebracht wurde - befindet sich die Nachbarin nicht mehr im Maßnahmenvollzug. Als Anstifterin hatte die Frau 14 Jahre Haft ausgefasst, aufgrund ihrer angeblichen Gefährlichkeit war sie ebenfalls in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen worden.