EGMR lehnt Rücknahme von Wahlannullierung in Rumänien ab
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wies einen Antrag des rechtsradikalen Politikers Călin Georgescu als „unzulässig“ zurück.
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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat den Antrag des rechtsextremen rumänischen Politikers Călin Georgescu auf Rücknahme der Annullierung der Präsidentschaftswahl abgelehnt.
Die Entscheidung des EGMR ist endgültig, da der Antrag als „unzulässig“ zurückgewiesen wurde.
Georgescu hatte im November überraschend die erste Runde der Präsidentschaftswahl gewonnen, die jedoch wegen Verdachts auf Wahleinmischung Russlands annulliert wurde.
Die rumänische Justiz ermittelt gegen Georgescu wegen falscher Angaben zur Finanzierung seines Wahlkampfs.
Eine Neuwahl ist für den 4. Mai angesetzt, mit einer möglichen Stichwahl zwei Wochen später, falls kein Kandidat die absolute Mehrheit erreicht.
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