Abgabe von Notfallmedikamenten an Todkranke erleichtert
Palliativpatientinnen und -patienten können neuerdings bei einer akuten Verschlechterung des Gesundheitszustandes rascher mit hochwirksamen Schmerzmitteln versorgt werden, die unter die Suchtgiftverordnung fallen. Früher mussten diese erst bestellt werden, die Verzögerung habe zu unnötigem Leid geführt, so das Gesundheitsressort am Samstag in einer Aussendung. Seit Februar dürfen mobile Hospizdienste, Alten- und Pflegeheime Vorräte halten, die Kosten trägt das Ministerium.
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