Sexuelle Selbstbestimmung in Behindertenheimen ausbaufähig
In heimischen Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung wird die UNO-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Bezug auf die sexuelle Selbstbestimmung teils nicht erfüllt. Österreich habe sich aber zu deren Umsetzung verpflichtet, betonte die Volksanwaltschaft am Donnerstag. In manchen Einrichtungen fehlen sexualpädagogische Konzepte und Bezugspersonen, teilweise sind Übernachtungsbesuche und das Recht auf Familienleben eingeschränkt, sagte SPÖ-Volksanwalt Bernhard Achitz.