Sexuelle Selbstbestimmung in Behindertenheimen ausbaufähig
In heimischen Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung wird die UNO-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Bezug auf die sexuelle Selbstbestimmung teils nicht erfüllt. Österreich habe sich aber zu deren Umsetzung verpflichtet, betonte die Volksanwaltschaft am Donnerstag. In manchen Einrichtungen fehlen sexualpädagogische Konzepte und Bezugspersonen, teilweise sind Übernachtungsbesuche und das Recht auf Familienleben eingeschränkt, sagte SPÖ-Volksanwalt Bernhard Achitz.
Dieser Inhalt ist exklusiv für Digitalabonnent:innen der Kleinen Zeitung.
Leider lassen Ihre derzeitigen Cookie-Einstellungen den Login und damit eine Überprüfung Ihres Abo-Status nicht zu. Eine Darstellung des Inhalts ist dadurch nicht möglich.
Wir verwenden für die Benutzerverwaltung Services unseres Dienstleisters Piano Software Inc. ("Piano").
Dabei kommen Technologien wie Cookies zum Einsatz, die für die Einrichtung, Nutzung und Verwaltung Ihres Benutzerkontos unbedingt notwendig sind.
Mit Klick auf "Angemeldet bleiben" aktivieren Sie zu diesem Zweck die Verwendung von Piano und es werden über Ihren Browser Informationen (darunter auch personenbezogene Daten) verarbeitet.
Die Datenschutzinformation von Kleine Zeitung können Sie hier einsehen.