Im Fall des geplanten Abschusses eines Wolfs in Tirol stützt die EU-Generalanwältin weitgehend die Argumente der Wolf-Schützer. Dass einige Länder vom strengen Schutzregime des Wolfs in der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie ausgenommen sind, Österreich aber nicht, stelle "keine Ungleichbehandlung" dar, hält sie in ihrem Schlussantrag am Donnerstag fest. Tirols LHStv. Josef Geisler (ÖVP) sah keine "unmittelbaren Auswirkungen" und kündigte auch für heuer Abschussverordnungen an.
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