Prozess gegen oö. Spitalsarzt nach Tod eines Babys vertagt
Der Prozess in Wels gegen einen Gynäkologen, der sich nach dem Tod eines Neugeborenen im Vöcklabrucker Spital vor zwei Jahren wegen grob fahrlässiger Tötung und grob fahrlässiger Körperverletzung verantworten muss, ist am Abend vertagt worden. Es sollen noch neue Zeugen gehört werden. Am 27. Februar wird die Verhandlung fortgesetzt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 64-Jährigen vor, ein für die Risikopatientin gefährliches Medikament zur Geburtseinleitung verwendet zu haben.
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