Tod im Schlaflabor: Bedingte Strafe für Krankenpflegerin
Nach dem Tod eines 50-jährigen Patienten in einem Schlaflabor des Uniklinikums Salzburg im Juni 2023 ist am Dienstag eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin am Landesgericht Salzburg wegen fahrlässiger Tötung zu drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die Frau soll ihren Überwachungspflichten nicht nachgekommen sein. Die Angeklagte hingegen glaubt, keinen ihr vorwerfbaren Fehler gemacht zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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