Wien
Drei Jahre teilbedingt für messerstechenden Wiener Taxler
Ein Wiener Taxifahrer, der im Zug eines Streits einem Hundebesitzer ein Klappmesser in den Rücken gestochen hatte, ist Mittwochmittag am Landesgericht zu drei Jahren Haft, davon ein Jahr unbedingt verurteilt worden. Ausgangspunkt der Auseinandersetzung war die Überzeugung des Taxlers, der Hund hätte gegen die Stoßstange seines Taxis uriniert. Der Schuldspruch wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung ist nicht rechtskräftig. Der 47-Jährige meldete dagegen Rechtsmittel an.