Impfpflicht kommt ab Februar für Personen ab 18 Jahren
Die Bundesregierung hat am Sonntag den überarbeiteten Gesetzesentwurf für die geplante allgemeine Corona-Impfpflicht präsentiert. Sie tritt Anfang Februar in Kraft, wobei es eine Eingangsphase ohne Strafen bis Mitte März gibt. Gelten wird sie nun doch erst für Personen ab 18 Jahren. Ausnahmen gibt es für Schwangere und all jene, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können sowie für Genesene (sechs Monate). Der Strafrahmen reicht von 600 bis 3.600 Euro.
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