Die Frau hatte ihren Nachbarn mit der Krankheit angesteckt, der verstarb später an den Folgen der Infektion. Nun entschied das Oberlandesgericht Graz, dass die Angeklagte nicht des Vergehens der grob fahrlässigen Tötung schuldig ist. In Rechtskraft erwachsen war gegen sie bereits ein Schuldspruch wegen des Vergehens der vorsätzlichen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten. Dafür erhielt die Kärntnerin nun eine bedingt nachgesehene Freiheitsstrafe von vier Monaten.
Keine fahrlässige Tötung
Nachbarn in Kärnten mit Covid-19 angesteckt: OLG kippt Urteil
Eine Kärntnerin soll ihren Nachbarn mit Corona angesteckt haben. Dieser verstarb daraufhin. Das OLG Graz entschied, dass die Frau keine grob fahrlässige Tötung begangen hat. Schuldspruch wegen vorsätzlicher Gefährdung bestätigt.
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