Die Frau hatte ihren Nachbarn mit der Krankheit angesteckt, der verstarb später an den Folgen der Infektion. Nun entschied das Oberlandesgericht Graz, dass die Angeklagte nicht des Vergehens der grob fahrlässigen Tötung schuldig ist. In Rechtskraft erwachsen war gegen sie bereits ein Schuldspruch wegen des Vergehens der vorsätzlichen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten. Dafür erhielt die Kärntnerin nun eine bedingt nachgesehene Freiheitsstrafe von vier Monaten.