Nachbarn in Kärnten mit Covid-19 angesteckt: OLG kippt Urteil
Eine Kärntnerin soll ihren Nachbarn mit Corona angesteckt haben. Dieser verstarb daraufhin. Das OLG Graz entschied, dass die Frau keine grob fahrlässige Tötung begangen hat. Schuldspruch wegen vorsätzlicher Gefährdung bestätigt.
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Eine Kärntnerin wurde beschuldigt, ihren Nachbarn mit Corona angesteckt zu haben, was zu dessen Tod führte.
Das Landesgericht Klagenfurt verurteilte sie zu zwei Monaten bedingter Haft wegen grob fahrlässiger Tötung.
Das Oberlandesgericht Graz hob das Urteil auf, da die Ansteckung nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachweisbar war.
Ein vorheriger Schuldspruch wegen vorsätzlicher Gefährdung durch übertragbare Krankheiten bleibt rechtskräftig.
Die Richterin äußerte, dass solche Ansteckungen wahrscheinlich häufig passieren, aber in diesem Fall ein Sachverständiger die Infektion bestätigte.
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