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Terrorismus: Regierung verzichtet auf Streichen der Ausnahme
Nach Protesten in der Begutachtung verzichtet das Justizministerium auf eine umstrittene Änderung der Terrorismus-Bestimmungen: Taten, die auf Herstellung oder Wiederherstellung demokratischer und rechtsstaatlicher Verhältnisse ausgerichtet sind, gelten weiter nicht als terroristische Straftat. Die Streichung des Par. 278c Abs. 3 StGB wurde aus dem geplanten Strafrechtsänderungsgesetz entfernt.