Regina Feiner-Sulzbacher, Versicherungsmaklerin in Graz und Liezen, weiß worauf es wirklich ankommt: „Am wichtigsten für den Urlaub sind Versicherungen für Reiserücktritt und -abbruch, Gepäck und Krankheit“, stellt die Expertin klar. Dabei ist eines unerlässlich: Auf Details achten, da es große Deckungsunterschiede zwischen den einzelnen Versicherungsangeboten gibt. Eine Beratung durch einen unabhängigen Versicherungsmakler lohnt sich hier auf jeden Fall, da dieser aus dem Angebot des gesamten Marktes auswählen kann und auch die individuelle Reisesituation mit dem Kunden besprechen kann. Auch für günstige Paket-Angebote, etwa innerhalb der Familie, ist der Versicherungsmakler der richtige Ansprechpartner.
Risikosporten
Bei Unfällen im Skiurlaub haftet in der Regel die reguläre Unfallversicherung. Vorsicht geboten ist allerdings bei Heliskiing, Snowriden, Freeriden oder anderen nicht ganz alltäglichen Wintersportarten. Feiner-Sulzbacher empfiehlt: „Extremsportarten sind in vielen Unfallversicherungen ausgeschlossen. Hier sollten Sie nicht auf eine Einzelfallüberprüfung durch ihren Versicherungsmakler verzichten.“
Krankheitskosten
Vor allem für winterliche Fernreisen ein zentrales Thema ist die Krankenversicherung. Die E-Card wird im EU-Ausland in der Regel nur in öffentlichen Krankenhäusern akzeptiert. Für Privatspitäler und Privatärzte vergütet die Sozialversicherung nur einen sehr geringen Kostenanteil. Außerdem deckt die E-Card nicht den Rücktransport aus dem Ausland. Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist daher auf jeden Fall ratsam. „Es gibt sogar Länder, in denen der Nachweis einer aufrecht bestehenden Reisekrankenversicherung verpflichtend ist“, verweist Feiner-Sulzbacher auf das FernFernreise-Trendland Kuba.
Reiserücktritt
Eine Krankheit kann aber auch schon vor dem Urlaub auftreten – ebenso wie ein kurzfristiges berufliches oder privates Ereignis, das den Urlaubsantritt unmöglich macht. In den meisten Fällen fallen dann hohe Storno-Kosten an. Wer sich frühzeitig um eine Reiserücktrittsversicherung gekümmert hat, ist hier auf alle Fälle im Vorteil. Zu beachten ist, dass die Rücktrittskosten bei Erkrankung oder anderweitiger Verhinderung eines Mitreisenden für den Reisenden meist nur dann ersetzt werden, wenn der Mitreisende im selben Haushalt wohnt. Außerdem kann sich bei Stornierung eines Reisenden der Reisepreis für den zweiten Reisenden durch Einzelzimmerzuschläge etc. beträchtlich erhöhen. „Wer mit Personen unterwegs ist, die nicht im selben Haushalt wohnen, sollte hier auf jeden Fall im Vorfeld auf den richtigen Versicherungsschutz achten“, so Feiner-Sulzbacher.
Reiseabbruch
Auch nach Urlaubsantritt kann ein Abbruch der Reise notwendig sein, beispielsweise bei Krankheit oder einem Unglücksfall zuhause. Weil in solchen Situationen meist rasches Handeln erforderlich ist, ist es ein großer Vorteil, wenn man sich im Schadensfall vertrauensvoll an seinen Versicherungsmakler wenden kann, weil man im Vorfeld die passende Versicherung abgeschlossen hat.
Gepäck
Feiner-Sulzbacher weiß aus Erfahrung: „Hier muss man auf die Details achten.“ Als Kunde eines Versicherungsmaklers muss man sich um diese Aufgabe – sprich das Überprüfen der seitenlangen Versicherungsbedingungen – nicht selbst kümmern. Der Makler übernimmt dies und informiert den Kunden dann in verständlicher Sprache über die wesentlichen Inhalte. Bei Gepäckversicherungen gibt es nämlich auch Versicherungen, die nicht bezahlen, wenn ein Gepäck aus einem geparkten Auto gestohlen wird bzw. solche, die Elektro- und Sportgeräte ausschließen.
Couchsurfing
Am besten man bespricht mit einem Versicherungsmakler, welche Angebote bzw. welche Pakete den besten Versicherungsschutz zu den besten Konditionen bieten. In den allermeisten Fällen sind dies nämlich nicht die „Angebote von der Stange“ sondern jene Angebote, die der Versicherungsmakler individuell für den Kunden zusammenstellt.