Mit vier Kommunalinvestitionsgesetzen (KIG) hat die Bundesregierung seit 2017 den Gemeinden nach unterschiedlichen globalen Krisen und wegen des Rückgangs der Gemeindeertragsanteile aus dem Finanzausgleich finanziell unter die Arme gegriffen. Im Zuge der Gemeindepakete 2017, 2020, 2023 und 2025 stellte der Bund den Kommunen Zweckzuschüsse für Investitionen zur Verfügung.

Im Juni 2025 wurde durch eine Novellierung die ursprünglich als Zweckzuschüsse vorgesehenen Investitionsprogramme ab 2020 in Finanzzuschüsse - ohne Antragstellung der Gemeinden und ohne Nachweisprüfung - umgewandelt. Insgesamt sollten dadurch zwischen Oktober 2025 und Jänner 2028 rund 840 Mio. Euro an die Kommunen fließen. Weil einschränkende Bedingungen zur Erlangung der Mittel wegfallen, berücksichtige die Mittelverteilung weder den Bedarf der Gemeinden noch die finanzielle Ausstattung oder die Investitionsaktivität der Gemeinden, sondern ausschließlich die Bevölkerungszahl, so der Rechnungshof. Dem Finanzministerium empfiehlt er daher, Gesetzesentwürfe künftig so zu gestalten, dass Mittel zur Unterstützung der Gemeinden zielgerichteter eingesetzt werden, um eine höhere Effektivität und einen geringeren Mitteleinsatz zu erreichen.

Die mit der Änderung einhergehende Verwaltungsvereinfachung sei grundsätzlich zu begrüßen, meint der Rechnungshof. Die Umwandlung sei aber zu einem Zeitpunkt erfolgt, zu dem der Großteil der Abwicklungskosten der Buchhaltungsagentur bereits angefallen war. Durch die Änderung stieg der Ausschöpfungsgrad des maximalen Zuschussrahmens markant: Während aus dem KIG 2017 76,9 Prozent der Mittel ausgeschöpft wurden, waren es beim KIG 2020 99,8 Prozent. Von den Mitteln aus dem KIG 2023 waren bis Ende April 2025 zu 78,2 Prozent ausgezahlt worden.

Bei der Abwicklung der Zuschüsse vor der Gesetzesnovelle bemängelt der Rechnungshof lückenhafte Dokumentation der Prüfungshandlungen der Buchhaltungsagentur des Bundes sowohl bei der Antragsprüfung als auch bei der Nachweisprüfung.

In Bezug auf 2022 ausgesprochene Empfehlungen des Rechnungshofs ergab die Follow-up-Überprüfung, dass der Großteil umgesetzt wurde. Seitens des Finanzministeriums wurden fünf der sieben überprüften Empfehlungen zur Gänze und zwei teilweise umgesetzt. Die Buchhaltungsagentur des Bundes erfüllte von vier Empfehlungen zwei zur Gänze und zwei teilweise.

Für die Grünen bestätigt der Bericht des Rechnungshofs, dass die Investitionsprogramme den Gemeinden geholfen haben, dringende Investitionen umzusetzen. Nun bräuchten Gemeinden ausreichend Geld für Zukunftsinvestitionen in Form einer "neuen Generation kommunaler Investitionsprogramme", forderte die Grüne Gemeindesprecherin Elisabeth Götze per Aussendung. Diese müssten einfach in der Abwicklung sein, aber klar auf Zukunftsaufgaben ausgerichtet und stärker am tatsächlichen Bedarf finanzschwacher Gemeinden orientiert.