Das Großverfahren der Staatsanwaltschaft Wien gegen frühere Unterstützer der mittlerweile aufgelösten Klimaschutzbewegung „Letzte Generation“ ist am Dienstagvormittag fortgesetzt worden. Hauptsächlich wegen Sachbeschädigung sowie schwerer Sachbeschädigung angeklagt sind fünf ehemalige Aktivisten – darunter auch die 29-jährige Anja Windl. „Der Protest war in dieser Situation notwendig", sagte sie am Dienstag vor dem Landesgericht.
Zu den Hauptvorwürfen gegen Windl zählen Protestaktionen mit sogenannten Mumienhänden, also Sand und Superkleber. Eine solche hatte sich unter anderem am 20. November 2023 auf der Süd Autobahn (A2) in Niederösterreich zugetragen. Sie habe sich bereits mehrfach in Deutschland mit „Mumienhänden“ auf Straßen befestigt. Im Gegensatz zu Protesten in Österreich sei sie dort allerdings immer mit Hammer und Meißel gelöst worden. „Das geht ratzfatz.“
Windl sowie die weiteren Aktivisten mit „Mumienhänden“ waren damals von den Feuerwehren Wiener Neudorf und Traiskirchen von der Straße gestemmt worden. Nach einer ähnlichen Aktion am Wiener Ring einen Tag später wurde sie festgenommen und in die Justizanstalt Josefstadt eingeliefert. Eine U-Haft wurde letztendlich aber nicht verhängt. Eine Weisung des Justizministeriums an die Staatsanwaltschaft sorgte damals in diesem Zusammenhang für Diskussionen.
Auch Social-Media-Postings Thema für Justiz
Die Deutsche, die sich am Dienstag nicht schuldig bekannte, verlas vor der Richterin eine mehrseitige Erklärung zu ihren Beweggründen. Sie erntete daraufhin Beifall von Sympathisanten aus dem Publikum. „Sie wurde zum Gesicht der Letzten Generation gemacht", sagte ihr Verteidiger Ralf Niederhammer. Er betonte aber, dass Windl eine Aktivistin sei, „wie alle anderen auch". „Sie ist zutiefst besorgt über die Folgen der Klimakrise, die wir schon jetzt spüren“, erklärte der Anwalt.
Nicht Thema während des Prozesstages am Dienstag sollen hingegen Postings in den sozialen Medien Windls sein. Die Studentin hatte während des laufenden Gerichtsverfahrens immer wieder Kritik am Vorgehen der Behörden geübt. Die Staatsanwaltschaft sieht in den Postings den Tatbestand einer „Aufforderung zu einer mit Strafe bedrohten Handlung". Dazu soll es ein eigenes Verfahren geben.
Auch Palästina-Protest inkriminiert
„Ich bin sehr bewusst in den Protest gegangen“, sagte einer der anderen Angeklagten. Er bekenne sich teilweise schuldig. Der Mann hatte bei der Akademie der Wissenschaften im Mai 2024 rote Farbe verschüttet. Ein Schaden von 585 Euro entstand. Der Mann war zudem an den Aktionen im November 2023 beteiligt, indem er dort Platz für die Rettungsgasse bildete.
Vorgeworfen wurde dem Beschuldigten auch eine Aktion in Zusammenhang mit dem Nahost-Konflikt. Der Mann hatte sich im Sommer 2025 mit einem gefälschten Mitarbeiterausweis Zutritt zur Eröffnung der Salzburger Festspiele verschafft und dort in der Felsenreitschule mit Transparenten gegen den Gaza-Krieg protestiert. „Als jüdischer Mitbürger habe ich meine Verantwortung darin gesehen, auf das Thema aufmerksam zu machen", so der 38-Jährige. Die Aktion hatte damals eine breite Debatte rund um die Sicherheit bei den Festspielen ausgelöst.
Verteidiger Christian Schmaus sprach von „basisdemokratischen Protesten“, die sein Mandant organisiere. Nachsatz: „Dazu gehört auch, nicht wegzuschauen.“
Polizisten im Zeugenstand
Ein weiterer Angeklagter musste sich neben dem Autobahn-Protest im November 2023 für eine Farbschüttaktion vor dem Landhaus in St. Pölten rund einen Monat zuvor verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, einen herbeigeeilten Polizisten durch das Herumreißen eines Feuerlöschers verletzt zu haben. Der Mann verwies auf Deeskalationstrainings, die er für die Proteste absolviert habe. Gewaltfreiheit würde zum Konsens der Bewegung zählen.
Die Richterin ließ dazu auch den Polizisten sowie einen weiteren Exekutivbeamten als Zeugen befragen. Der betroffene Beamte sprach von einer Verstauchung und einem Kniegelenkserguss, die er sich dadurch zugezogen habe.
Insgesamt 47 Personen sind angeklagt. Dutzende Geldstrafen wurden bereits ausgesprochen. Ob es wie ursprünglich angenommen tatsächlich der letzte Verhandlungstag in dem Großverfahren bleiben wird, steht noch nicht fest, da unter anderem eine für Dienstag geladene Zeugin wegen Krankheit nicht erscheinen konnte.