Das Land solle die Unterschutzstellung stärker forcieren und ein IT-Projekt aufsetzen, denn die vorliegenden Daten seien zu wenig strukturiert, so die Prüfer. Nicht alles davon kann das Land alleine in Angriff nehmen, man solle aber in den länderübergreifenden Arbeitsgruppen Schnittstellenprobleme angehen, so der Sukkus der am Dienstag präsentierten Empfehlungen.

Dass von der Abteilung Naturschutz mittelfristig keine neuen nationalen Naturschutzgebiete geplant seien, sehen die Prüfer kritisch. Das Land solle "ökologisch wertvolle Flächen wieder aktiv unter Schutz stellen", so LRH-Direktor Rudolf Hoscher. Allerdings flossen seit dem Vorjahr verstärkt Personalressourcen in die Umsetzung der Wiederherstellungsverordnung. "Es sollten daher die finanziellen und personellen Ressourcen auf die zukünftigen Bedarfe abgestimmt werden", so die Empfehlung, heißt: Es brauche mehr Mittel - Nachsatz Hoschers: "Das empfehlen wir nicht oft."

Bis 1. September soll Österreich der Europäischen Kommission einen Wiederherstellungsplan übermitteln - aber "eine fristgerechte Übermittlung des Plans in der geforderten Qualität ist derzeit eher unwahrscheinlich", erwartet Hoscher. In Oberösterreich wurde ein Unternehmen mit der ersten Phase der Datenerhebung und -auswertung beauftragt, Phase zwei wurde aber bis Ende der Prüfung noch nicht in Auftrag gegeben.

Unklar ist auch, wie hoch die Kosten für die Renaturierung sein werden, diese können erst nach Erstellung des Wiederherstellungsplans konkret abgeschätzt werden. Die 4,1 Mio. Euro an Mitteln, die das Landesbudget 2025 für Europaschutzgebiete vorsieht, werden wohl nicht reichen. "Eine Verordnungsumsetzung ist mit diesen Mitteln nicht möglich", warnt Hoscher vor einem weiteren drohenden Vertragsverletzungsverfahren.

In Oberösterreich stehen derzeit 9,1 Prozent der Landesfläche unter Schutz - das sei im Bundesländervergleich der prozentuell geringste Anteil, rechnete Hoscher vor. Das Land begründe das damit, dass man mehr Fokus auf die Wertigkeit als den Umfang lege. Von den 53 Europaschutzgebieten im Bundesland waren im Prüfzeitraum (10. September 2025 bis 3. Februar) 52 verordnet, eines (Amesschlag) ist aktuell Gegenstand eines Vertragsverletzungsverfahrens.