Höchstgericht hebt nächste Bebauungsplanpflicht in Graz auf
Zum wiederholten Mal kippt der Verfassungsgerichtshof Teile des Flächenwidmungsplanes in Graz. Der Grund: Die Stadt schafft die Frist für Bebauungspläne nicht rechtzeitig.
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Der Verfassungsgerichtshof hat Teile des Flächenwidmungsplans in Graz als „gesetzwidrig“ erklärt und aufgehoben, da die Stadt die Frist für Bebauungspläne nicht einhält.
Die Stadt Graz überschreitet oft die gesetzliche Frist von 18 Monaten für einen Bebauungsplan, was laut Höchstrichtern einem „effektiven Bauverbot“ gleichkommt.
Ein konkreter Fall betrifft eine kleine Fläche am Liebenauer Gürtel, wo die Bebauungsplanpflicht aufgehoben wurde, da das Grundstück praktisch nicht bebaubar ist.
Die Stadtplanung sieht sich durch die strenge Auslegung der Höchstrichter in ihrer Arbeit eingeschränkt, da viele Vorfragen noch ungeklärt sind.
Zwei weitere Verfahren sind noch anhängig, und die Bau- und Anlagenbehörde muss nun prüfen, ob alle Vorschriften erfüllt sind, um das Vorhaben zu genehmigen.
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