Die Regierungskoalition einigte sich auf eine verkürzte Übergangsfrist für das Verbot von Vollspaltenböden. Erste Verbesserungen werden ab 2029 in Aussicht gestellt. Über die Novelle soll abgestimmt werden.
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Die österreichische Regierung hat sich auf ein Verbot von Vollspaltenböden in der Schweinehaltung ab Mitte 2034 geeinigt.
Ursprünglich war eine Übergangsfrist bis 2040 geplant, die jedoch nach einer Klage gekippt wurde.
Erste Verbesserungen sollen ab 2029 eingeführt werden, darunter mehr Platz und Beschäftigungsmaterial für Schweine.
Neubauten müssen bereits jetzt das Verbot einhalten, bestehende Betriebe haben 16 Jahre Zeit zur Anpassung.
Tierschutzorganisationen kritisieren das Verbot, da es nicht ausreichend Platz und Stroh für Schweine vorsieht.
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