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14.250 Euro für 582 Hafttage für Freigesprochenen zu wenig

Die Regierung hat sich Ende 2023 darauf geeinigt, dass das Justiz-Budget für Verteidigerkostenersatz bei Freisprüchen in Strafverfahren bzw. Verfahrenseinstellungen auf 70 Mio. Euro erhöht wird. Der Fall eines 64-Jährigen zeigt, dass es darüber hinaus eine angemessene Haftentschädigung bräuchte. 582 Tage verbrachte der Mann in U-Haft, um am Ende rechtskräftig vom Betrugsverdacht freigesprochen zu werden. Dafür bietet die Republik eine Wiedergutmachung in Höhe von 14.250 Euro.

Mit 24,5 Euro pro Hafttag lässt sich Anwalt Dohr nicht abspeisen | Mit 24,5 Euro pro Hafttag lässt sich Anwalt Dohr nicht abspeisen
© APA/HANS PUNZ / APA- POOL
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