Das hat das Wiener Oberlandesgericht (OLG) entschieden, womit ein Beschluss des Landesgerichts für Strafsachen "korrigiert" wurde, mit dem der 22-Jährige Ende Jänner auf freien Fuß gekommen war. Das OLG hält den Verdächtigen für unglaubwürdig. Zudem würde ihn auch ein Mithäftling belasten, berichtet heute.at Laut Oberlandesgericht Wien gibt es wenige Wochen nach seiner völlig überraschenden Enthaftung dringende Verdachtsmomente in Richtung einer Vorsatztat. „Heute“-Informationen zufolge hat der penibel nachforschende Staatsanwalt einen neuen Belastungszeugen gefunden – er ermittelt nun wegen Mordverdachts. Einem Mithäftling soll er in der Justizanstalt Josefstadt gebeichtet haben, absichtlich abgedrückt zu haben.