Ab sofort sind verpflichtende Kurse für Hundehalter vorgeschrieben
Mit 1. Juli 2026 müssen Erstbesitzer von Hunden, bestimmten Papageien, Reptilien und Amphibien einen Sachkundenachweis erbringen. Doch welche Ausnahmen gibt es?
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Ab dem 1. Juli 2026 sind verpflichtende Kurse für Erstbesitzer von Hunden, bestimmten Papageien, Reptilien und Amphibien vorgeschrieben.
Der Sachkundenachweis kann durch einen vierstündigen Theoriekurs erworben werden, für Hunde sind zusätzlich zwei Theoriestunden erforderlich.
Ausnahmen gelten für Personen, die bereits einen Hund halten und in der Heimtierdatenbank registriert sind oder innerhalb der letzten zwei Jahre einen Hund gehalten und registriert haben.
Die Tierschutzombudsfrau kritisiert, dass viele Hundebesitzer ihre Tiere zwar chippen lassen, aber die Registrierung in der Heimtierdatenbank vergessen.
Der Österreichische Kynologenverband begrüßt die Einführung eines einheitlichen Mindeststandards zur besseren Vorbereitung zukünftiger Hundebesitzer auf ihre Verantwortung.
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