"Opt-out"-Pflicht bringt nicht unbedingt mehr Spenderorgane
Die "Opt-out"-Regelung, also nach dem Tod automatisch als potenzieller Organspender zu gelten, wenn man nicht zu Lebzeiten widerspricht, trägt nicht in jedem Fall dazu bei, die Zahl der Organe für Transplantationen zu erhöhen. Es könnte sogar das Gegenteil der Fall sein, wie ein Team um Pascal Güntürkün von der Wirtschaftsuniversität (WU) Wien im Fachjournal "Pnas Nexus" zeigt.
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