Einheimische werden durch groteskes Hauptwohnsitz-Verbot aus Tourismusorten verdrängt. Nun soll das repariert werden.
Der Artikel für Sie zusammengefasst
Diese Zusammenfassung wurde künstlich erzeugt. Wir
entwickeln dieses Angebot stetig weiter und freuen uns über Ihr Feedback.
In Ferienorten gibt es ein Verbot, Hauptwohnsitze in Gebieten mit Zweitwohnsitz-Widmung zu errichten, was zu Problemen für Einheimische führt.
Das Raumordnungsgesetz des Landes hat nach zwei Novellen ein "Einheimischen-Verbot" in Ferienwohngebieten eingeführt.
In einigen Gemeinden ist Wohnraum so teuer, dass junge Familien kaum Eigentum erwerben können, was durch das Gesetz verschärft wird.
Die rechtliche Lage ist klar, aber die starren Regeln für Ferienwohngebiete erschweren dauerhafte Wohnnutzungen.
Auf politischer Ebene wird die Situation kritisch gesehen, da Hauptwohnsitze nicht nur Steuereinnahmen, sondern auch Perspektiven für Einheimische und ein vitales Dorfleben bedeuten.
Dieser Inhalt ist exklusiv für Digitalabonnent:innen der Kleinen Zeitung.
Leider lassen Ihre derzeitigen Cookie-Einstellungen den Login und damit eine Überprüfung Ihres Abo-Status nicht zu. Eine Darstellung des Inhalts ist dadurch nicht möglich.
Wir verwenden für die Benutzerverwaltung Services unseres Dienstleisters Piano Software Inc. ("Piano").
Dabei kommen Technologien wie Cookies zum Einsatz, die für die Einrichtung, Nutzung und Verwaltung Ihres Benutzerkontos unbedingt notwendig sind.
Mit Klick auf "Angemeldet bleiben" aktivieren Sie zu diesem Zweck die Verwendung von Piano und es werden über Ihren Browser Informationen (darunter auch personenbezogene Daten) verarbeitet.
Die Datenschutzinformation von Kleine Zeitung können Sie hier einsehen.