Die Reihe der KV-Abschlüsse in der Herbstlohnrunde im Nachgang der ersten Einigungen in diversen Metaller-Kollektivvertreten ist am Freitag weitergegangen. Nach sieben Stunden Verhandlungen wurde in der dritten Runde ein KV-Abschluss für rund 110.000 Arbeiterinnen und Arbeiter und 18.000 Lehrlinge des Metallgewerbes erreicht. Das Metallgewerbe umfasst Betriebe aus elf Bundesinnungen der Wirtschaftskammer und beinhaltet dabei viele verschiedene Berufsgruppen, unter anderem Elektrotechnik, Metalltechnik, Mechatronik und Kfz-Mechanik sowie die Gruppe der Installateure.
110.000 Arbeitnehmende im Metallgewerbe erhalten ab Jänner um 8,5 Prozent höhere KV-Mindestlöhne und um 8,2 höhere Ist-Löhne. 18.000 Lehrlinge bekommen um bis zu 16,5 Prozent mehr - und ein Klimaticket. Das teilte die Gewerkschaft PRO-GE am Abend mit. Das ganze gilt ab Jänner 2024.
Pro Monat um 220 Euro mehr am Konto
Der neue Mindestlohn liegt künftig bei 2424,45 Euro. „Für eine junge Facharbeiterin, einen Facharbeiter ergibt dies eine Erhöhung von rund 220 Euro pro Monat“, sagt PRO-GE-Chefverhandler Reinhold Binder.
Die Ist-Löhne werden um 8,2 Prozent angehoben. Die Zulagen und Aufwandsentschädigungen steigen um 8,5 Prozent. Weiters wurde vereinbart, dass die Überstundenzuschläge für die 11. und 12. Stunde bzw. nach der 50. Stunde von 75 Prozent auf 100 Prozent angehoben werden.
Die Lehrlingseinkommen werden nach Jahren gestaffelt erhöht. Durch eine Erhöhung um 16,5 Prozent beträgt das Lehrlingseinkommen im ersten Lehrjahr künftig 932 Euro. Die Einkommen im zweiten und dritten Jahr werden um 8,5 Prozent und im vierten Lehrjahr um 7,8 Prozent angehoben.
Erhöhung für 2025 ist fix
Zudem wurde zwischen den Sozialpartnern vereinbart, wenn sich Arbeitnehmer den 24. und den 31. Dezember freinehmen, dafür nur ein Urlaubstag verbrauchen müssen. Weiters wurde bereits für 1. Jänner 2025 eine Erhöhung vereinbart. Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne steigen dann um die rollierende Inflationsrate. Die Ist-Löhne werden um Inflationsrate plus 0,5 Prozent erhöht. Der Betrachtungszeitraum für die Inflation wurde mit 1. Oktober 2023 bis 30. September 2024 festgesetzt.
„Das Gesamtpaket mit nachhaltigen Erhöhungen sichert die Kaufkraft der Beschäftigten und nimmt gleichzeitig Rücksicht auf die herausfordernde wirtschaftliche Situation vieler kleiner Gewerbebetriebe. Erneut konnte zudem für Lehrlinge vereinbart werden, dass ihnen in den ersten drei Lehrjahren vom Ausbildungsbetrieb ein Klimaticket finanziert wird“, sagt PRO-GE-Chefverhandler Reinhold Binder und verweist darauf, dass diese kollektivvertragliche Regelung bisher einzigartig in Österreich ist.