Der Rechnungshof (RH) kritisiert zum Teil die Social-Media-Aktivitäten der Regierung. Parteipolitische und persönliche Aktivitäten seien nicht immer klar getrennt, heißt es in einem am Freitag veröffentlichten Bericht. Die Prüferinnen und Prüfer empfehlen, keine Ressourcen aus öffentlichen Mitteln für die Betreuung der Social-Media-Accounts von Regierungsmitgliedern, deren Medieninhaber eine politische Partei ist, einzusetzen. Auch wird auf die deutsche Regelung verwiesen.

Geprüft wurde jeweils ein Regierungsmitglied von den 2022 im Parlament vertretenen Parteien. Betroffen waren Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP), Vizekanzler und Kulturminister Werner Kogler (Die Grünen), Burgenlands Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ), Oberösterreichs Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner (FPÖ) sowie Wiens Vizebürgermeister Christoph Wiederkehr (Neos). Der überprüfte Zeitraum umfasste Jänner 2020 bis Juni 2022.

Ressourcen von Staat und Parteien vermischt

Das Ergebnis im Großen und Ganzen: Da Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kabinette beziehungsweise der Büros der Regierungsmitglieder parteipolitische Social-Media-Accounts in vier von fünf Fällen mitbetreuten, wurden Ressourcen von Staat und politischen Parteien vermischt. „Es ergeben sich Abgrenzungsfragen, die mit möglichen Interessenskonflikten verbunden sind“, heißt es im Rechnungshofbericht.

Bei vier der fünf überprüften Stellen – Bundeskanzleramt, Kulturministerium, Land Burgenland und Stadt Wien – wurden die Accounts durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kabinette beziehungsweise der Büros der Regierungsmitglieder mitbetreut, also durch Bedienstete öffentlich-rechtlicher Körperschaften. Nicht der Fall war dies also nur im Land Oberösterreich.

Rechnungshof sieht problematische Überschneidungen

Im Land Burgenland etwa betreute ausschließlich das Büro des Landeshauptmanns dessen Accounts. Im Bundeskanzleramt, im Kulturministerium und bei der Stadt Wien betreuten sowohl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kabinette oder der Büros der Regierungsmitglieder als auch die jeweilige Partei die Accounts. Zudem betreute der Vizebürgermeister der Stadt Wien zwei seiner Accounts selbst.

„Wenn Bedienstete öffentlich-rechtlicher Körperschaften parteipolitische Accounts mitbetreuen, vermischen sich die Bereiche der Regierungs- und Parteiarbeit“, stellte der Rechnungshof also fest. Derartige Überschneidungen seien im Sinne der Transparenz und des Parteiengesetzes problematisch, „da Personal- und/oder Sachressourcen des Staates genutzt werden und die politische Partei diese Kosten der öffentlich-rechtlichen Körperschaft nicht rückerstattet“. Dieses Problem bestehe während aktiver Amtsausübung bis zum Ausscheiden aus dem Amt, weshalb es dabei klarer Regelungen bedürfe.

Oft nicht klar, wer Inhaber der Accounts ist

Wesentlich sei auch, wer bei den Social-Media-Accounts der ausgewählten Regierungsmitglieder als Medieninhaber aufscheint. Für durchschnittliche Social-Media-Nutzerinnen und -Nutzer sei das jedoch nur beim Account des Vizekanzlers klar ersichtlich, heißt es im Bericht. Der Rechnungshof stellte außerdem fest, dass das Kulturministerium und das Land Burgenland die Trennung von Regierungs- und Parteiarbeit nicht schriftlich geregelt hatten.

In seinem Bericht verweist der Rechnungshof auch auf die Vorgangsweise Deutschlands bezüglich regierungsamtlicher Öffentlichkeitsarbeit. Dort gelten die vom deutschen Bundesverfassungsgericht und vom Bundespresseamt erlassenen Leitsätze für zulässige Öffentlichkeitsarbeit auch für die sozialen Medien. Denen zufolge sind etwa das Neutralitätsgebot und das Recht auf Chancengleichheit der politischen Parteien zu beachten.