Bundeskanzler Karl Nehammer ruft zu Optimismus auf, schüttelt Hände in Söll in Tirol und teilt Informationen zur Abschaffung der Kalten Progression. Rund 58.700 Abonnentinnen und Abonnenten verfolgen seine Arbeit alleine auf Facebook – auch auf Twitter, Instagram und TikTok hat sich der ÖVP-Chef eine Fangemeinde aufgebaut. Und damit ist er nicht alleine.

Das bunte Treiben der Politik auf Social Media könnte rechtlich "problematisch" sein, warnt der Rechnungshof nun in einem Rohbericht, berichtet "profil". Dabei stoßen sich die Prüfer nicht an Selfies, Kurzvideos und Kampagnensujets per se, sondern an der unscharfen Trennung zwischen Regierungsamt und Parteifunktion.

"Postet gerade der Parteichef oder der Bundeskanzler?"

Überprüft wurden neben Nehammers Kanälen auch die von Vizekanzler Werner Kogler (Grüne), dem burgenländischen Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ), dem oberösterreichischen Landeshauptmann Manfred Haimbuchner (FPÖ) und dem Wiener Vizebürgermeister Christoph Wiederkehr (Neos). Kritisch sehen die Prüfer, dass bei Nehammer, Kogler, Doskozil und Wiederkehr die Social-Media-Accounts von Mitarbeitern ihrer Kabinette betreut werden, laut Impressum aber von den Parteien verwaltet werden.

"Man weiß nicht: Postet gerade der Parteichef oder der Bundeskanzler?", sagt die Journalistin und Social-Media-Expertin Ingrid Brodnig. "Wenn es der Parteichef ist, soll es auch die Partei zahlen, nicht der Steuerzahler." Außerdem seien Regierungsparteien klar im Vorteil, wenn sie auf Personal aus den Kabinetten zurückgreifen können. Ansonsten müssten die Parteien selbst zusätzliches Personal für die Betreuung ihrer Kanäle anstellen.

Personalkosten könnten unzulässige Spenden sein

Klar ist: Parteien dürfen keine Spenden von öffentlichen Körperschaften wie etwa Ministerien annehmen. Darunter fallen auch Sach- oder Personalspenden. Auch ein Kabinettsmitarbeiter aus einem Ministerium, der sich um den Social-Media-Kanal einer Partei kümmert, kann unzulässig sein. Rechtsprechung existiert allerdings bisher keine, gibt der Rechnungshof zu bedenken.

Regierungsmitglieder aus Kärnten und der Steiermark waren von der Prüfung nicht umfasst. Umtriebig ist man aber auch dort: In beiden Ländern sind alle Mitglieder der Landesregierungen auf Social Media aktiv, in erster Linie präsentieren sie dort ihre offiziellen Auftritte. Als "Selfie-Queen" gilt aber etwa die Kärntner Landesrätin Beate Prettner (SPÖ), sie zeigt sich gerne privat beim Yoga oder Bergsteigen. Auch der Kärntner Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) postet gelegentlich Privates, wie seine sportlichen Aktivitäten als Läufer oder seine Teilnahme beim Neujahrsschwimmen im Wörthersee. Für deutlich mehr Aufsehen sorgte aber Kaisers Auftritt als Rapper im Dezember 2022. Für sein "Digger-Video", in dem er seinen "Ho-Ho-Homies" frohe Weihnachten wünschte, erntete Kaiser nicht nur Applaus.

Drexler und Kaiser sehen korrektes Vorgehen

Sein steirischer Kollege Christopher Drexler (ÖVP) ist dagegen vor allem bei offiziellen Terminen zu sehen, sei es beim Treffen mit Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP), oder auf dem Narzissenfest. Betreut werden Drexlers Kanäle von der Volkspartei, nicht vom politischen Büro, heißt es gegenüber der Kleinen Zeitung. In Kärnten unterscheide man je nach Posting: Um die Partei betreffende Beiträge kümmere sich auch ein Mitarbeiter der SPÖ, heißt es von einem Sprecher.