Der Sommer hat sich jetzt auch mit Blick auf das Thermometer wieder eingestellt. An Hitzetagen, also Tagen, an denen die Tageshöchsttemperatur 30 Grad oder mehr erreicht, gibt es klare Regelungen zum Schutz der Beschäftigten. Gleichzeitig dürfen diese sich nicht überall mit kurzen Hosen und Tanktop auf den Weg zum Arbeitsplatz machen. „Insbesondere in Banken, Versicherungen und Kanzleien ist auch an Hochsommertagen förmliche Kleidung gefragt“, bestätigt Maximilian Turrini, Arbeitsrechtsexperte der Arbeiterkammer Kärnten.