Der Sommer hat sich jetzt auch mit Blick auf das Thermometer wieder eingestellt. An Hitzetagen, also Tagen, an denen die Tageshöchsttemperatur 30 Grad oder mehr erreicht, gibt es klare Regelungen zum Schutz der Beschäftigten. Gleichzeitig dürfen diese sich nicht überall mit kurzen Hosen und Tanktop auf den Weg zum Arbeitsplatz machen. „Insbesondere in Banken, Versicherungen und Kanzleien ist auch an Hochsommertagen förmliche Kleidung gefragt“, bestätigt Maximilian Turrini, Arbeitsrechtsexperte der Arbeiterkammer Kärnten.
Dresscode schlägt Hitze
Zu heiß kann es laut Gesetz nur im Büro sein
Arbeitgeber sind gesetzlich nicht verpflichtet, hitzefrei zu geben. Festgelegt sind erlaubte Höchsttemperaturen nur in Innenräumen. Im Freien werden bei Hitzejobs aber eine Reihe an Maßnahmen vorgeschrieben.
© Sabine Hoffmann