Die EU-Kommission erlaubt die Haus-Grille als Zutat in Lebensmitteln. Das bedeutet, dass die Haus-Grille als Bestandteil von Nahrungs-Mitteln erlaubt ist. Voraussetzung dafür ist, dass dies auf diesen Lebensmitteln ersichtlich ist. In der Zutaten-Liste muss erkennbar sein, welches Insekt verarbeitet wurde und in welcher Form.
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Weitere Insekten-Art als Lebensmittel in der EU zugelassen
Ein neues EU-Gesetz erlaubt es, Haus-Grillen als Zutat in Lebens-Mitteln zu verarbeiten. Wichtig ist, dass dies auf Lebensmitteln gekennzeichnet ist.
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