Der fertige Text der Neufassung der Verbrauchkreditrichtlinie der EU liegt zwar noch nicht vor, er könnte aber schon in diesem Jahr auch in Österreich für Konsumenten einige Neuerungen mit sich bringen, bestätigt Gerhard Wagner, Geschäftsführer der Information GmbH des Kreditschutzverbandes von 1870. Mit der Reform werden nämlich auch die Vergaberichtlinien für sogenannte Kleinkredite neu geregelt, also beispielsweise auch jene zu online getätigten Einkäufen unter einem Wert von 200 Euro, einschließlich der kurzfristigen Finanzierung über Kreditkarten. Hier geht es im Speziellen auch um den Kauf auf Raten durch Kunden, der so erschwert werden könnte.

Der Verkäufer soll die Möglichkeit bekommen, die Bonität der Käufer zu prüfen, etwas, das bisher eigentlich den Banken bei der Kreditvergabe vorbehalten war. Es soll dann, so Wagner, eine Datenbank geben, über welche die Informationen abgerufen werden können. "Es geht ja vor allem um die Frage, ob es denjenigen, der gerade etwas bestellt, wirklich gibt und ob er das auch bezahlen kann", sagt Wagner. Für die Gläubiger bedeute die Reform mehr Arbeit. Aber natürlich gebe es immer wieder Leute, die ihre Finanzen nicht so gut im Griff hätten.

Umsetzung länderspezifisch

Sobald die Neufassung der EU-Richtlinie da sei, seien dann die einzelnen Länder am Zug, die Verordnung nach nationalem Recht länderspezifisch umzusetzen.