Nicht nur in Pressekonferenzen, auch auf der Homepage des Gesundheitsministeriums wie auch in Inseraten der Bundesregierung wurde dieser Tage der Eindruck erweckt, mit den am Montag in Kraft getretenen Lockerungen sei auch wieder privat mehr möglich, zumindest von sechs Uhr früh bis 20 Uhr abends. Während an den nächtlichen Ausgangsbeschränkungen nicht gerüttelt wird, dürfen sich, so der Wortlaut auf der Homepage des Gesundheitsministeriums (Stand 8. Februar, 19 Uhr) tagsüber maximal zwei Haushalte (höchstens vier Erwachsene mit ihren aufsichtspflichtigen Kindern) treffen.

Doch diese Ankündigung weist eine delikate Unschärfe auf: Sie gilt - wieder einmal -  nicht für die eigenen vier Wände, sondern für den öffentlichen Raum. In Parks und anderswo dürfen sich maximal zwei Familien tagsüber treffen, im privaten Bereich, in den eigenen vier Wänden sind alle Beschränkungen gefallen, allerdings nur von sechs Uhr früh bis 20 Uhr.

Keine Regelung des privaten Wohnbereichs

Im Gesundheitsministerium wird dies auf Anfrage der Kleinen Zeitung gar nicht dementiert. „Es ist nicht angedacht, den privaten Wohnbereich zu regeln. Durch den Wegfall der Ausgangsbeschränkungen tagsüber fällt somit auch die Beschränkung, andere Personen in ihrem privaten Wohnbereich untertags zu besuchen."  Allerdings folgt der Appell an die Vernunft, an die Eigenverantwortung, an den Hausverstand. "Ein wesentlicher Teil aller Neuinfektionen geschieht allerdings im privaten Umfeld. Daher gilt weiterhin die dringende Empfehlung, auch im privaten Bereich Vorsicht walten zu lassen und soziale Kontakte möglichst gering zu halten.“

Zwischen 20 und 6 Uhr bleiben allerdings, heißt es präzisierend im Gesundheitsministerium,  die Ausgangsbeschränkungen aufrecht. Daher sei es auch weiterhin „nur zulässig ist, als einzelne Person einen anderen Haushalt zu besuchen, sofern es sich dabei entweder um den Lebenspartner, einen engen Angehörigen oder eine wichtige Bezugsperson handelt.“