Ein Kind, ein Reisepass heißt es ab heute: Miteintragungen im Dokument der Eltern sind nach dem 15. Juni 2009 nicht mehr möglich. Für bereits vorhandene Eintragungen gibt es eine dreijährige Übergangsfrist.
Entführungen verhindern. Ernst Maier, Leiter der Abteilung für Bevölkerungswesen am Magistrat Klagenfurt, begrüßt die neue Regelung: "In der Vergangenheit kam es doch immer wieder zu Kindesentführungen ins Ausland. Häufigster Fall: Ein Elternteil ist zwar nicht obsorgeberechtigt, hat aber dennoch die Einträge im Pass und reist mit den Kindern ohne Wissen des Sorgeberechtigen ins Ausland. Ab jetzt muss man den Pass vorweisen, und der ist in der Regel im Besitz des Sorgeberechtigten."
Wachsende Mobilität. Der Pass-Experte sieht die EU-weite Vereinheitlichung der Pass-Richtlinien auch aus einem anderen Grund positiv: "Die Regelung entspricht einfach auch der heutigen Zeit." Schon bisher gab es ja die Möglichkeit, für Babys eigene Pässe ausstellen zu lassen, und "nicht wenige" Eltern hätten dies in Zeiten wachsender Mobilität in Anspruch genommen. Sei es, damit Kinder auch mit den Großeltern in Nachbarländer reisen konnten, sei es, weil immer früher auch Schulausflüge ins benachbarte Ausland stattfinden.
Mit Pass in die Türkei. Künftig sind die Kinderreisepässe - mit einem Chip ausgestattet - um 30 Euro erhältlich. Am Chip befinden sich jene Informationen, die auch in gedruckter Form im Reisepass enthalten sind, also Name, Geschlecht, Geburtsdatum und Staatsbürgerschaft sowie ein Lichtbild. Fingerabdrücke werden erst ab einem Alter von zwölf Jahren genommen, sagt Maier. Ein weiteres Problem werde damit aus der Welt geräumt: "Es haben nicht alle Länder die bisherigen Eintragungen im Eltern-Pass akzeptiert. In der Türkei oder in nordafrikanischen Staaten kam es zum Beispiel zu Einreiseproblemen."
Starke Veränderungen. Die Gültigkeitsstufen von Kinderreisepässen bleiben gleich: Bis zu einem Alter von zwei Jahren besitzt ein Pass eine zweijährige Gültigkeitsdauer. "Das ist aufgrund der starken Veränderungen in der Physiognomie der Kinder notwendig", so Maier. Bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr gilt das Dokument für jeweils fünf Jahre und danach wie ein Erwachsenenpass für jeweils zehn Jahre.
Babys dürfen schmunzeln. Auch für Baby- und Kinderpässe gelten die Regeln für biometrische Passfotos. Das heißt unter anderem: Nicht lächeln und gerade in die Kamera schauen. Wie bringt man Säuglinge dazu, die strengen biometrischen Kriterien zu erfüllen? "Da ist man weniger streng", weiß Fotograf Bernhard Horst aus Klagenfurt. "Wichtig ist, dass die Augen geöffnet sind und das Kind auf weißem Hintergrund liegt. Es dürfen also keine Hände sichtbar sein, die das Baby halten." Ansonsten werde bei Babys mehr toleriert: "Wenn das Köpfchen ein bisserl geneigt ist, ist das sicher kein Problem. Auch ein geöffneter Mund - ich kann dem Säugling ja noch keine Anweisung geben." Und er fügt hinzu: "Babys dürfen auf ihren Passfotos sogar ein wenig schmunzeln."
ELKE GALVIN