Photovoltaikanlagen in Steinbrüchen, auf Krankenhaus- und Kasernenflächen, Seilbahnanlagen, im Grünen auf Weide- oder Obstbauflächen und natürlich auf Privathäusern: Künftig soll das viel einfacher, rascher und damit viel öfter möglich werden. Die ÖVP gab Dienstag (im Vorfeld der Landtagssitzung am Donnerstag) erstmals detailliertere Einblicke in das für heuer geplante Energiewendegesetz und die neue Photovoltaik-Anlageverordnung. Noch wird aber mit der SPÖ auf Regierungsebene verhandelt. Die Entwürfe liegen seit Dezember beim Koalitionspartner, es habe bereits mehrere Gesprächsrunden gegeben, so ÖVP-Chef und Zweiter Landeshauptmannstellvertreter Martin Gruber und Landesrat Sebastian Schuschnig. Knackpunkte wollen sie nicht nennen.

Gegen Atomenergie

Die „Energiewende schafft Unabhängigkeit und Sicherheit“, das ist auch (ÖVP-)Thema der Aktuellen Stunde (ab 10 Uhr) im Landtag. Als Bundesland mit erneuerbarer Energie ganzjährig unabhängig werden von Energieimporten, eine Energiewende, das sei das Ziel, so Klubobmann Markus Malle. Er verweist auf die jüngste Erdbebenserie in Kärnten und das grenznahe AKW Krško in Slowenien, das auf einer Erdbebenlinie liege. Die ÖVP will eine Mehrheit für ihren Dringlichkeitsantrag im Landtag, damit das Land von der Bundesregierung Antworten von Slowenien einfordert, wie es etwa um die AKW-Überprüfungen steht.

„Nötige Kehrtwende“

Energieunabhängigkeit sei ein wichtiger Standort- wie Sicherheitsfaktor, betonen Gruber und Schuschnig. Kärnten müsse seine Potenziale stärker ausschöpfen. Das soll mit geänderten rechtlichen Grundlagen möglich werden. „Es wäre ein Meilenstein für Kärnten und eine Kehrtwende“, gibt sich Gruber optimistisch. Schuschnig betont: „Wir wollen das Land aber nicht ohne jegliche Grenzen zupflastern.“

Noch keine Großanlagen

ÖVP-Chef Martin Gruber
ÖVP-Chef Martin Gruber © Weichselbraun Helmuth

Konkret sollen für Photovoltaikanlagen bis 100 Quadratmeter keine Genehmigungen mehr nötig sein, wenn sie dem Eigenbedarf dienen, auf Krankenhäusern oder Kasernen installiert werden oder auf Sonderflächen stehen, für die es bereits Genehmigungen gibt: Beispiel Schotterflächen, Steinbrüche, Seilbahnanlagen. Mit Boden müsse laut Gruber „sorgsam umgegangen werden“, „intelligente Doppelnutzung“ sei sinnvoll. Großanlagen solle es erst nach Bedarfsprognosen geben. Erleichterungen soll es auch für Agri-PV-Anlagen geben, für die Kombination mit landwirtschaftlichen Nutzflächen (bis vier Hektar) für Weidevieh oder Obstbau. Ein Beispiel für Bauern wäre frei laufendes Geflügel auf Flächen, wo PV-Anlagen stehen.

Die derzeitigen Hürden skizzierte Gruber: 2023 habe es Widmungsansuchen für PV-Anlagen auf 200 Hektar gegeben, weniger als ein Drittel der Flächen wurden wegen restriktiver Vorgaben genehmigt. Mit den geplanten Erleichterungen würden gesamt viel mehr potenzielle Freiflächen zur Verfügung stehen.

Keine Doppelverfahren

Doppelte Verfahren und Bewilligungen von verschiedenen Behörden für idente Gesichtspunkte soll es künftig nicht mehr geben, so Schuschnig; beispielsweise keine energierechtliche Bewilligung mehr, wenn es bereits eine gewerberechtliche oder Seilbahnbewilligung gibt. Für Verfahrenskoordination und -begleitung soll es eine zentrale Stelle geben. Das Energiewendegesetz wird für alle Energieanlagen gelten. Für Windkraft wird eine zusätzliche Verordnung notwendig.