
Der 20-Jährige, der am Abend des 2. November in der Wiener Innenstadt bei einem Terror-Anschlag vier Menschen getötet hat, hatte seine Wohnung für ein Feuergefecht mit der Polizei vorbereitet. Wie am Mittwoch der APA bekannt wurde, waren in der Wohnung in der Wagramer Straße, die wenige Stunden nach dem Blutbad im Zuge einer Hausdurchsuchung aufgebrochen wurde, Möbel zusammengestellt und zu einer Deckung aufgebaut worden.
Das könnte darauf hindeuten, dass der 20-Jährige entweder für den Fall gewappnet sein wollte, hätte die Polizei von seinen mörderischen Absichten vor deren Umsetzung Kenntnis erlangt und ihn zu Hause aufgesucht. Oder er ging davon aus, dass er den Anschlag überleben würde, hatte vor, in seine Wohnung zurückzukehren und wollte Vorkehrungen treffen, sollte er dort mit einem Polizeieinsatz konfrontiert sein.
In der Wohnung des 20-Jährigen wurden auch Klebebänder sichergestellt, mit denen er eine Attrappe eines Sprengstoffgürtels hergestellt hatte, den er beim Anschlag im Herzen Wiens trug. Weiters wurden Schachteln mit der Munition gefunden, von der er bei dem Attentat Gebrauch machte.
Mögliche Komplizen verneinen Mitwisserschaft
Die als mögliche Mitwisser bzw. Mittäter festgenommen Bekannten bzw. Freunde des Attentäters bestreiten unterdessen die gegen sie gerichteten Vorwürfe. "Das ist völlig falsch. Es gibt bisher keine konkreten Hinweise, dass er in die Anschlagspläne oder Vorbereitungshandlungen eingeweiht gewesen wäre", meinte der Wiener Rechtsanwalt Wolfgang Ebner, der einen der Verdächtigen vertritt. Insgesamt sitzen derzeit zehn als Radikalislamisten geltende Männer in U-Haft, gegen die wegen des Verdachts auf Beteiligung am mehrfachen Mord, terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation ermittelt wird.
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Aus dem aktuellen Akteninhalt gehe auch nicht hervor, dass bei den mehrtägigen Treffen mit deutschen und Schweizer Islamisten in der Bundeshauptstadt Mitte Juli über einen Terror-Anschlag gesprochen oder gar ein solcher vorbereitet wurde, sagte Ebner im Gespräch mit der APA. Sein Mandant - ein 18-Jähriger, der mit dem Attentäter vor allem über Internet-Chats Kontakt hielt - sei "mehr oder weniger zufällig zu einem dieser Treffen dazugestoßen". Man habe sich vor einem Fitness-Center getroffen, sei nachher etwas essen gegangen, "und weil Gebetszeit war, sind sie dann in eine Moschee gegangen". Der spätere Attentäter sei bei diesem einen Treffen aber gar nicht dabei gewesen, betonte Ebner. Die Beweislage in Richtung einer seinem Mandanten unterstellten Beitragstäterschaft zu terroristischen Handlungen sei "insgesamt ausgesprochen dünn", bekräftigte der Anwalt.
Unterdessen dürfte feststehen, wer den Attentäter am 21. Juli auf der Fahrt in die Slowakei begleitet hat, wo dieser - wie die slowakischen Behörden dem heimischen Verfassungsschutz meldeten, ohne dass dies hierzulande unmittelbare Folgen gehabt hätte - Munition für ein Sturmgewehr kaufen wollte. Ein weiterer, ebenfalls seit dem vergangenen Wochenende in U-Haft befindlicher Verdächtiger - er ist 21 Jahre alt und hat Wurzeln im Kosovo - soll dies nach der APA vorliegenden Informationen mittlerweile zugegeben haben. Demnach begleitete der 21-Jährige den Attentäter auch in die Räumlichkeiten des Waffengeschäfts in Bratislava, behauptet aber, es habe dann einen Streit gegeben, weil er bis dahin nicht geahnt habe, dass sein Bekannter an Munition interessiert war. Die Verteidigerin des 21-Jährigen wollte zu dem Ganzen nicht Stellung beziehen. "Wir haben ausgemacht, dass wir uns den Medien gegenüber vorerst nicht äußern", meinte sie gegenüber der APA.
11.11.2020 um 20:51 Uhr
na geeee die "Herrn Nichtswisser" haben die Hosen voll.....
......aber das ist bei diesen feigen Islamisten ganz normal, dass sie nur in Gruppen"stark" sind aber sich sonst bei Mutti verkriechen. Sperrts die einfach lebenslänglich weg, denn diese Feiglinge braucht kein Mensch.
11.11.2020 um 17:26 Uhr
Alles klar,
ich fahre mit meinem Kumpel in die Heimat in ein Waffengeschäft und bin dann völlig entrüstet, weil der Munition kaufen möchte. Was hat der Dodel angeblich geglaubt? Dass sie dort hinfahren für eine Leberkässemmel?
11.11.2020 um 22:01 Uhr
🤣💦
😂💦
11.11.2020 um 19:01 Uhr
Auf Slovakisch
rolka z kančieho syra = Leberkässemmel :-)
11.11.2020 um 16:58 Uhr
Ich stelle mir gerade vor, ich müsste Anwalt dieses Packs sein!
Ich könnte es niemals vertreten, einen "radikalislamistischen" Menschen (wie es in dem Artikel bezeichnet wird) zu vertreten und im Nachhinein verübt ein solcher einen Anschlag auf uns Normaldenkende. Hut ab - diesen Job will ich nicht haben ...
11.11.2020 um 19:10 Uhr
Grundrechte
Jeder Mensch hat bei uns das Recht auf einen Anwalt. Sollte der Post so gemeint sein, dass Terroristen dies nicht haben, dann negiert man Grundrechte und ist bald bei einem sehr ähnlichen Rechtsverständnis wie diese Personen.
Irgendjemand muss den Job ja machen und in der Regel ist es Verfahrenshilfe. Somit auch nicht freiwillig. Aber glauben sie mir, Spaß macht das nicht (auch in manch anderen Verfahren). Es gehört aber zu einem zivilisierten Rechtsstaat dazu. Vielleicht sollte man also nicht unbedacht über diese Verteidiger urteilen.
Und nein, in so einem Verfahren musste ich das nie machen.
11.11.2020 um 19:37 Uhr
@Pipo123
Ähm ... Was schreiben Sie denn da??? Hab ich irgendetwas geschrieben, was mit Ihren oder Stellungnahmen zu tun hat?
Nochmals: Ich ziehe meinen Hut vor demjenigen, der einen Radikalislamistischen verteidigen muss.
Bitte lesen Sie nochmals in Ruhe meine Zeilen!
11.11.2020 um 20:24 Uhr
Entschuldigung
Ich wollte keinen roten Daumen vergeben, hab ihn beim Scrollen irrtümlich erwischt...
11.11.2020 um 20:51 Uhr
👍
😃
11.11.2020 um 19:19 Uhr
Kann man
das ablehnen?
11.11.2020 um 19:31 Uhr
Nein
Nein
11.11.2020 um 18:52 Uhr
Jeder der einen Anwalt in einem
Strafverfahren braucht ist potentiell "schuldig". Wenns dafür keine Anwälte mehr gäbe müßten wir ein anderes System nutzen, z. B. Scherbengericht, blutrache oder lynchen.
11.11.2020 um 21:49 Uhr
da möcht ich widersprechen....
Jeder der einen Anwalt in einen Strafverfahren braucht ist potenziell unschuldig. In unserem Rechtsstaat gilt die Unschuldsvermutung, deswegen sind wir ja ein Rechtsstaat.