Da war das Landesverwaltungsgericht schneller. Ein Klagenfurter wurde rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt. Der Termin am Landesgericht Klagenfurt am Mittwoch vor Richterin Marlene Moshammer war damit so gut wie obsolet. Man kann nicht zweimal für denselben Sachverhalt verurteilt werden. Angeklagt war der 56-Jährige wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses. Er hat als Mitarbeiter der Landesregierung bei der Protokollierung der Post im Jänner des Vorjahres die Bewerbung einer Frau in die Hände bekommen, die ihm dem beigefügten Bild nach offenbar besonders gut gefallen hat.
600 Euro Geldstrafe
„Fesche Bewerberin“: Mitarbeiter im Land schrieb ihr privat
56-jähriger Klagenfurter bekam in der Poststelle der Landesregierung eine Bewerbung in die Hände und kontaktierte die Frau via WhatsApp. Sie meldete den Annäherungsversuch.
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