Die Jeans sitzt so tief, dass der Blick auf die nackte Haut frei wird, und die Kapuze ist ins Gesicht gezogen. Während der Angeklagte mit schlurfendem Gang zu seinem Platz schreitet und aus einer Saftflasche trinkt, sind schmatzende Geräusche zu hören. „Ihnen ist schon klar, dass vor Gericht ein angemessenes Verhalten erwartet wird?“, sagt Richter Gerhard Pöllinger-Sorré. Ein gezischtes „Scheiß drauf!“ kommt zurück und der Richter wird, als er eine Verwarnung („„Benehmen Sie sich angemessen oder ich schmeiße Sie hinaus“) ausspricht, so laut, dass die im Schwurgerichtssaal anwesenden Schüler zusammenzucken.

Nicht die besten Voraussetzungen also von Beginn an für den zehnfach vorbestraften Tiroler. Die Vorwürfe sind noch dazu schwerwiegend: Der 40-Jährige soll im Vorjahr nicht nur bei Besuchen von Schwimmbädern im ganzen Land das SS-Tattoo auf seiner linken Schulter zur Schau gestellt haben, sondern am 16. Juli 2023 und am 14. August 2023 in Klagenfurt gegenüber einschreitenden Polizeibeamten auch „Heil Hitler!“ sowie „Sieg Heil!“ gerufen und den rechten Arm zum Nazi-Gruß ausgestreckt haben. Den Polizisten präsentierte er ebenfalls unaufgefordert sein Tattoo - mit dem Hinweis „Ich bin ein stolzer Nazi“.

„Schaltens die Birn‘ ein!“

Die Vorwürfe gesteht der Mann ein, der während der Verhandlung einmal ruhig, dann nervös, dann wieder aufgebracht ist. „Aber das Tattoo bekam ich im Knast, es wurde vom Original abgeändert“, verteidigt er sich. Er habe nichts gegen Juden, nur etwas gegen Asylwerber, „die uns die Wohnungen wegnehmen, Frauen vergewaltigen und töten“. Staatsanwältin Daniela Matschnig hält ihm vor, dass Femizide nicht nur auf Asylwerber zurückgehen, und in der Zeit, die er verherrliche, weit mehr Menschen ums Leben gekommen seien. Und viele in Konzentrationslagern mit Schergen, die sich mit dem SS-Totenkopf geschmückt hätten. „Also, Angeklagter: Schaltens doch Ihre Birn‘ ein!“, ruft der beisitzende Richter Manfred Herrnhofer dazwischen.

„Ich bin kein Nazi“

„Ich bin kein Nazi und lasse das Tattoo entfernen, wenn ich Geld dafür habe. Außerdem möchte ich mich in Therapie begeben“, sagt der Angeklagte kleinlaut. Die Geschworenen sprechen ihn dennoch der Wiederbetätigung im Sinne des Verbotsgesetzes schuldig. Zum zweiten Mal nach 2016. Damals hatte er Hitler-Bilder mit dem Text „Dem Führer die Treue“ versendet und in sozialen Medien einen Bericht über verstorbene Flüchtlinge mit „endlich“ kommentiert. Aufgrund dieser einschlägigen Verurteilung bittet Verteidiger Peter Fejan um eine milde Strafe.

Zwei Jahre unbedingte Haft, lautet das Urteil. Der Angeklagte nimmt drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft gibt keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.