Ein 18-jähriger Klagenfurter hat sich am Dienstag wegen angeblichen offenen Sympathiebekundungen für terroristische Straftaten und versuchten illegalen Waffenkaufs vor dem Landesgericht Kärnten verantworten müssen. Vom Vorwurf, er habe rechtsextreme Anschläge im Internet verherrlicht, wurde er freigesprochen. Er gab aber zu, dass er sich im Darknet eine Faustfeuerwaffe kaufen wolle. Dafür wurde er zu vier Monaten bedingt verurteilt, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der junge Klagenfurter verherrlichte laut Anklageschrift auf den Social-Media-Plattformen Instagram, TikTok und Telegram insbesondere die Attentate von 2016 in München und von 2011 in Norwegen, bei denen rechtsradikal motivierte Täter insgesamt 86 Menschen mit Faustfeuerwaffen getötet hatten. Eine solche wollte er sich selbst im Darknet besorgen, zweimal soll er es versucht haben. Der Angeklagte bekannte sich zu Beginn der Verhandlung „zu hundert Prozent schuldig“, dass er die Terrorakte verherrlicht habe, spielte er allerdings herunter. Er gab an, sich online über die Attentate von David Sonboly und Anders Breivik informiert zu haben. Im Zuge dieser Recherchen hätte er Kontakt zu einem anderen Nutzer aufgenommen und sich mit ihm in rassistischer Weise über die Anschläge ausgetauscht. Gewaltverherrlichende Videos, wie es in der Anklageschrift geheißen hatte, habe er aber nie gepostet.

Bei der Befragung gab er an, dass er eine Glock 17 kaufen wollte, weil der Münchner Attentäter ebenfalls eine solche besessen hatte. Richter Uwe Dumpelnik wollte wissen, wozu er diese Waffe haben wollte. „Mir war wichtig, dass Leute erkennen, dass ich Parallelen zu dem Amokläufer habe“, antwortete der Angeklagte. Er hätte sich mit diesem verbunden gefühlt. Die 300 Schuss Munition hätte er „einfach nur so, ohne richtigen Grund“ mitgekauft.

Videos auf Handys gefunden

Eine Beamtin des LSE, des Landesamtes für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung, die das Handy des Klagenfurters ausgewertet hatte, widersprach dem Angeklagten teilweise. Laut ihren Analysen hätte es viele Einzelchats im Zusammenhang mit dem Waffenkauf und den Attentaten gegeben. Sie habe auch gewaltverherrlichende Videos und Kommentare auf den beiden Smartphones des Angeklagten gefunden.

Bedenkzeit

Das Urteil solle ein klares Signal setzen, dass sich der Angeklagte außerhalb unseres Rechtsbogens bewegt hat, so der Richter. Ein Sachverständiger sei zu dem Ergebnis gekommen, dass er kein Fall für eine Spezialanstalt sei, eine Spezialprävention durch „Bewährungshilfe im hochfrequenten Bereich durch den Verein Neustart“ sei jedoch notwendig. Mildernd wirke sein umfassendes Geständnis und sein bisher unbescholtener Lebenswandel. Das Urteil von vier Monaten bedingt mit einer Probezeit von drei Jahren ist nicht rechtskräftig, der Angeklagte erbat drei Tage Bedenkzeit.