Dass das hauptbetroffene Umweltministerium seine Begutachtungsstellungnahme nicht öffentlich gemacht hat, bezeichnete Verfassungsgerichtshofs-Präsidentin Brigitte Bierlein in der "Ö1"-Radioreihe "Im Journal zu Gast" am Samstag als "etwas eigenartig".

Begutachtungen seien zweckmäßig. "Es mutet etwas eigenartig an", dass Stellungnahmen nicht veröffentlicht werden. Eine Veröffentlichung sei zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, die Geheimhaltung aber "ungewöhnlich", so Bierlein. Die Verfassungsgerichtshofs-Präsidentin kritisierte überhaupt, die mangelnde Transparenz des Staatsapparats. Österreich sei hier Schlusslicht. Das Amtsgeheimnis sei nicht mehr zeitgemäß, zumindest nicht in allen Bereichen, so Bierlein, die sich dafür aussprach, die ins Stocken geratene Reform des Amtsgeheimnisses wieder zu beleben.

"Das ist zumindest sehr problematisch"

Kritisch zeigte sich Bierlein auch zum Inhalt des Standortentwicklungsgesetzes. Eine Verfahrensbeschleunigung sei ein legitimes Ziel, aber das müsse innerhalb des rechtlichen Rahmens geschehen. Die Abwicklung von UVP-Verfahren (Umweltverträglichkeitsprüfverfahren, Anm.) nur in erster Instanz oder nach Ablauf einer Frist "ist zumindest sehr problematisch", so die Höchstrichterin.

Aufhorchen ließ sie mit dem Vorschlag, das Problem der Abschiebung von Lehrlingen gesetzlich zu lösen, aber nicht "auf der Asyl-Schiene". Wenn das öffentliche Interesse gegeben sei, solle der Gesetzgeber diesen Menschen den Aufenthalt ermöglichen, aber nicht über die Asylgesetze. Erschüttert zeigte sich Bierlein darüber, dass noch immer Menschen im Mittelmeer ertrinken. Dass sie gerettet werden müssten, stehe außer Frage.