Mehr als 4000 Steirerinnen und Steirer sind im Vorjahr zu den 20-minütigen Beratungsterminen an den Steuerspartagen der Arbeiterkammer gekommen. 8447 Arbeitnehmerveranlagungen haben insgesamt 38 AK-Experten (heuer werden es 40 sein) für die Ratsuchenden gemacht, gegenüber 2022 ist das eine Steigerung von mehr als einem Drittel. „Diesen Anstieg haben wir fast jedes Jahr“, sagt dazu Bernhard Koller, der die Abteilung Steuer der AK Steiermark leitet und ergänzt: „Zu den in Summe 1025 Beratungsstunden kamen noch etwa 6000 telefonische Auskünfte.“

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WEB, Steuerspartage, AK-Steuerspartage, Steuer, Grafik, Infografik, Wirtschaft © KLZ / Infografik Kleine Zeitung

Der Beratungswert hat 2023 rund 8 Millionen Euro betragen. Das heißt, dass es pro Steuerausgleich im Schnitt eine Rückzahlung der Finanz von etwa 950 Euro gab. In der Praxis haben freilich einige weit mehr erhalten, wie Koller sagt, andere hingegen mussten nachzahlen. Tendenziell würden die Rückzahlungsbeträge aber steigen, weil etwa der Familienbonus plus pro Kind bis zum 18. Lebensjahr schon 1500 bzw. 2000 Euro beträgt und auch der Kindermehrbetrag erhöht wurde. Das erhöht auch die Gutschriften bei einer Rückerstattung.

Heuer bietet die AK bei den Steuerspartagen in der Steiermark 5000 Plätze an, etwa 4300 Anmeldungen liegen bisher vor. Wichtig zu wissen: „Wir machen nur Arbeitnehmerveranlagungen, keine Einkommenssteuererklärungen, etwa wenn jemand eine Wohnung vermietet oder ein Gewerbe angemeldet hat.“ Hier geht es zu Terminen und Anmeldung.

Aktuell verzeichnen die Steuer-Spezialisten der AK zahlreiche Anfragen zum Familienbonus plus – wie Elternteile diesen am effizientesten unter sich aufteilen können. „Wer einen Finanz-Online-Zugang hat, kann eine Vorberechnung machen und sieht, was besser ist“, erklärt Koller.

Kindermehrbetrag

Wer Alleinverdiener ist und ein so geringes Einkommen hat, dass er keine Lohnsteuer bezahlen muss, sollte bei der Veranlagung den Kindermehrbetrag ankreuzen, um diesen auch ausbezahlt zu bekommen – wenn der andere Elternteil kein Einkommen oder nur ein Einkommen unter der Grenze von 6312 Euro pro Jahr (2023) hat. „Darüber wissen viele nicht Bescheid“, ist Kollers Erfahrung. Außerdem sei vielen nicht klar, dass das Wochengeld in den Grenzbetrag von 6312 Euro hineingerechnet wird, das Kinderbetreuungsgeld hingegen nicht.

Krankheitskosten

Auch hierzu mehren sich die Anfragen bei der AK. „Mein Arzt hat gesagt, dass ich Insulin spritzen muss. Kann ich das von der Steuer absetzen?“, ist eine der Fragen, die Koller häufig hört. Die Antwort lautet: „Grundsätzlich ist das möglich, es braucht dazu aber eine Bestätigung durch das Sozialministeriumsservice, dass eine Erwerbsminderung von mindestens 25 Prozent vorliegt.“ Bei weniger als 25 Prozent Erwerbsminderung gebe es einen steuerlichen Selbstbehalt.

Homeoffice

Homeoffice ist ein Dauerthema beim Steuerausgleich. Als Homeofficepauschale sind nur 3 Euro pro Tag für maximal 100 Tage steuerlich absetzbar. Viele versuchen deshalb, auch Kosten für das Arbeitszimmer geltend zu machen, wenn ihr Homeoffice überwiegend das Arbeitszimmer ist, wie Koller erklärt. Dafür seien aber gewisse Voraussetzungen zu erfüllen, etwa dass der Arbeitgeber im Büro keinen Arbeitsplatz mehr für einen bereithält – auch keinen, den sich mehrere Beschäftigte, die nie gleichzeitig im Büro sind, miteinander teilen.

Spenden

Die Erfahrung lehrt Koller, dass bei den Steuerspartagen auch Nachfragen zu Spenden kommen werden, die von der Spendenorganisation nicht automatisch an das Finanzamt gemeldet wurden. „Bei Sammelaktionen am Land, bei denen diverse Organisationen von Haus zu Haus gehen, passiert das immer wieder. Das müsste von den Organisationen dann nachgemeldet werden, wenn es auch selten größere Beträge sind.“