Was von einem „Normalarbeitsverhältnis“, also von einer abhängigen Vollzeitbeschäftigung mit unbefristetem Arbeitsvertrag, abweicht, wird als atypische Beschäftigung bezeichnet. Diese hat in Österreich in den vergangenen 20 Jahren deutlich zugenommen, wie aus einem aktuellen Bericht des Arbeitsmarktservice (AMS) hervorgeht. Demnach sind mittlerweile 37 Prozent aller abhängigen Beschäftigungsverhältnisse hierzulande atypisch. Neben der Teilzeitarbeit, die bei Frauen schon mehr als 40 Prozent der unselbstständigen Beschäftigungsverhältnisse ausmacht und für niedrige Pensionen sorgt, steigt auch der Anteil geringfügiger Beschäftigung. Lesen Sie hier mehr zum Thema Teilzeitarbeit.

Mit einer Nachzahlung rechnen

Für den AK-Steuerexperten Bernhard Koller hängt das auch damit zusammen, dass die Geringfügigkeitsgrenze auf 500,91 Euro angehoben wurde. Wer einen normalen Job hat und sich auf diese Weise etwas dazuverdient, weil es die aktuelle Inflation und Teuerungsrate nötig machen, sollte aber bedenken, dass er eine Steuer- und Sozialversicherungsnachzahlung haben wird, wie Koller betont.

Die Hälfte weglegen

Wer im kommenden Jahr keine böse Überraschung erleben will, sollte bei geringfügiger Beschäftigung knapp die Hälfte seines Zusatzverdienstes regelmäßig weglegen. Bei normalem Job und geringfügiger Nebenbeschäftigung sieht es folgendermaßen aus: Nicht ganze 15 Prozent sind von der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer im nächsten Jahr an die Sozialversicherung nachzuzahlen, vom verbleibenden Teil ist die Steuer abzuführen – der geringste Steuersatz liegt bei 20 Prozent, Durchschnittsverdiener sollten mit 30 Prozent rechnen.

Ein wichtiges Thema sind laut AK auch freie Dienstverträge. „Arbeitsrechtlich ist man hier angestellt, steuerrechtlich aber selbstständig“, erklärt Koller die Problematik. Soll heißen: Wie ein Unternehmer muss man hier eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung machen, und wenn der Jahresgewinn 730 Euro überschreitet, muss eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden. Einfach gesagt: Man bekommt vom Arbeitgeber den vereinbarten Betrag abzüglich des Sozialversicherungsbeitrages ausbezahlt und muss die Steuer im nächsten Jahr selbst entrichten. Im Vorjahr waren laut AMS in Österreich im Schnitt 14.000 Frauen und etwas mehr Männer in freien Dienstverhältnissen beschäftigt.

In Wahrheit ein Unternehmer sein

Für Missverständnisse sorgen auch immer wieder Werkverträge. Kollers Erfahrung: „Viele glauben, ein Werkvertrag sei wie ein Dienstverhältnis, in Wahrheit ist man aber Unternehmer. Man muss Honorarnoten stellen, sowohl Steuer als auch Sozialversicherungsbeiträge abführen – bei Überschreiten des Grenzwertes bei der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft. Auch gewerberechtliche Voraussetzungen sind zu erfüllen“, wie der AK-Experte betont. Man kann schließlich keine Rechnung stellen für eine Tätigkeit, für die man eine Gewerbeberechtigung braucht. Wer die Umsatzgrenze von 35.000 Euro pro Jahr überschreitet, wird außerdem umsatzsteuerpflichtig. 35.000 Euro sind dabei gar nicht so hoch gegriffen: „Verglichen mit einem Dienstverhältnis ist man da bei einem Nettoeinkommen von 1300 bis 1400 pro Monat.“

Kostengünstiger und flexibel

Für Firmen sind atypische Beschäftigungsverhältnisse interessant, weil sie oft kostengünstiger und flexibler sind als Vollzeitbeschäftigung, wie dem AMS-Bericht zu entnehmen ist. Weitere Gründe sind die Digitalisierung und Automatisierung von Arbeitsprozessen.