Der nahende Jahreswechsel lenkt die Aufmerksamkeit auf viele Veränderungen, die Konsumentinnen und Konsumenten ins Haus stehen. Stichwort Haus: Rund um die eigenen vier Wände muss man sich auf zahlreiche Neuerungen einstellen. Viel Neues gibt‘s auch rund um Steuern, Pensionen und Gebühren – eine Auswahl von 24 wichtigen Punkten für das Jahr 2024.

1. Heizungstausch. Mit dem neuen Jahr können im Schnitt 75 Prozent der Kosten für eine neue Heizung ersetzt werden – durch Bundes- und Landesförderungen. Für den Tausch einer Gasheizung hat es bisher eine Pauschale von 7500 Euro plus einem „Raus aus Gas“-Bonus von 2000 Euro gegeben. Nun gelten „technologiespezifische Förderpauschalen“, um die unterschiedlichen Investitionskosten der verschiedenen Heizsysteme besser abzubilden, wie betont wird. Das bedeutet: Je höher die Kosten für ein klimafreundlicheres Heizsystem, desto höher fallen auch die Förderungen aus (Details gibt‘s hier auf dem Portal umweltfoerderung.at).

2. Volle Kostenerstattung. Für Menschen im untersten Einkommensdrittel werden die Kosten für den Heizungstausch sogar bis zu 100 Prozent übernommen. Zuvor hat die Regelung nur für Personen in den untersten beiden Einkommenszehnteln gegolten. Die Einkommensgrenze für eine 100-Prozent-Förderung liegt bei einem Einpersonenhaushalt bei einem Monatseinkommen von netto 1904 Euro (zwölfmal im Jahr). Für einen Mehrpersonenhaushalt erhöht sich die Einkommensgrenze um den Faktor 0,5 für jeden zusätzlichen Erwachsenen und 0,3 für jedes zusätzliche Kind.

3. Nah- oder Fernwärme. Wer sein Ein- oder Zweifamilienhaus an die Nah- oder Fernwärme anschließt, erhält eine Förderpauschale von 15.000 Euro, beim Einbau einer Pellets- oder Hackgutheizung gibt es 18.000 Euro und beim Einbau einer Wasser-Wasser- oder Sole-Wasser-Wärmepumpe sogar 23.000 Euro. Im mehrgeschossigen Wohnbau gibt es je nach Heizungssystem bis zu 45.000 Euro Basisförderung des Bundes plus 4000 Euro pro Wohneinheit für die Zentralisierung des Heizsystems. Bisher betrugen die Basisförderung 15.000 Euro und die Förderung pro Wohneinheit 3000 Euro.

4. Thermische Sanierung. Neben dem Heizungstausch werden ab 2024 auch Förderungen für die thermische Sanierung angehoben. Ein- und Zweifamilienhäuser bekommen bis zu 42.000 Euro für eine umfassende Sanierung (bisher 14.000 Euro). Im mehrgeschossigen Wohnbau steigt die maximale Förderung von 100 Euro auf 300 Euro pro Quadratmeter. Zusätzlich zu den Förderungen des Bundes können dabei auch die jeweiligen Zuschüsse der Bundesländer beantragt werden.

5. Photovoltaik. Private zahlen ab 2024 – vorerst für zwei Jahre – beim Kauf einer Photovoltaikanlage mit einer Leistung von maximal 35 Kilowatt-Peak (kWp) keine Umsatzsteuer mehr. Die Maßnahme umfasst laut Klimaschutzministerium praktisch alle Photovoltaikanlagen, die sich Privatpersonen auf dem eigenen Hausdach installieren – nicht nur die Paneele, sondern auch die Installation und etwaiges Zubehör, das gemeinsam mit der PV-Anlage gekauft wird, also auch Speicher. Balkonkraftwerke sind ebenfalls mit eingeschlossen.

6. Steuerstufen. Rund um die Abschaffung der kalten Progression kommt es zu Anpassungen bei den Steuertarifstufen: So steigt ab Jänner die erste Tarifstufe um 9,6 Prozent auf 12.816 Euro jährlich, die zweite um 8,8 auf 20.818 Euro, die dritte um 7,6 auf 34.513 Euro und die vierte um 7,3 auf 66.612 Euro. Das Finanzministerium nennt zur Ersparnis folgendes Rechenbeispiel: „Eine Arbeitnehmerin mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von rund 2500 Euro erhält im Jahr 2024 als Inflationsausgleich eine Gehaltserhöhung von rund 9 Prozent. Durch die Abschaffung der kalten Progression wird die Arbeitnehmerin mit rund 550 Euro entlastet, wodurch sich das Nettoeinkommen ebenfalls um rund 9 Prozent erhöht, während ohne Abschaffung der kalten Progression der Nettolohn um lediglich rund 7 Prozent zulegen würde.“

7. Gewinnfreibetrag. Auch der Gewinnfreibetrag für Selbstständige wird angehoben – von 30.000 auf 33.000 Euro.

8. Überstunden. Der höchstmögliche steuerfreie Zuschlag für die ersten zehn Überstunden im Monat wird von 86 auf 120 Euro erhöht. Für die Kalenderjahre 2024 und 2025 können – befristet – für die ersten 18 Überstunden im Monat bis zu 200 Euro steuerfrei ausbezahlt werden.

9 Kindermehrbetrag. Mit dem Veranlagungsjahr 2024 steigt der Kindermehrbetrag. Dieser wird künftig bei Vorliegen der Voraussetzungen bis zu 700 Euro anstatt wie bisher 550 Euro betragen. Zusätzlich wird jener Zuschuss, den Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen zur Kinderbetreuung gewähren können, von 1000 Euro steuerfrei auf 2000 erhöht und die Altersgrenze der begünstigten Kinderbetreuung von zehn auf 14 Jahre erhöht.

10. Freiwilligenpauschale. Ab 2024 können gemeinnützige Organisationen an Freiwillige einkommensteuerfreie Pauschalen auszahlen – das sogenannte kleine oder große Freiwilligenpauschale. Steuerfrei sind Zahlungen von Vereinen und Körperschaften, die der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke dienen. Die Tätigkeit muss ehrenamtlich und freiwillig sein, darf also nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses erfolgen. Das kleine Freiwilligenpauschale beträgt 30 Euro pro Tag und maximal 1000 Euro pro Jahr. Für besondere Tätigkeiten, wie im Sozialdienst oder als Ausbildner oder Übungsleiter, wird die Pauschale auf bis zu 50 Euro pro Tag bzw. 3000 Euro jährlich erhöht (großes Pauschale). „Von dieser Regelung werden rund zwei Millionen Personen profitieren“, heißt es seitens des Finanzministeriums.

11. Spendenabsetzbarkeit. In Kraft tritt mit 1. Jänner auch die Reform der Spendenabsetzbarkeit. Spendenbegünstigte Zwecke werden künftig an die Gemeinnützigkeit geknüpft. Ab 2024 können alle gemeinnützigen Vereine und Körperschaften, die die Kriterien der Gemeinnützigkeit erfüllen, einen Spendenabzugsbescheid beantragen, die Antragsstellung ist ab April möglich.

12. CO₂-Abgabe steigt. Ohne die zusätzliche CO₂-Bepreisung, die im Oktober 2022 eingeführt wurde, wären Diesel und Superbenzin derzeit um rund 10 Cent (inkl. USt.) günstiger, rechnet der ÖAMTC vor. Mit Jahresbeginn 2024 steigt der Preis je Tonne CO₂ von 32,5 Euro auf 45 Euro pro Tonne. „Damit einhergeht eine Erhöhung an den Zapfsäulen um 3,7 bzw. 3,4 Cent je Liter“, so der Autofahrerklub. Die Höhe des regionalen Klimabonus, der die Belastungen der zusätzlichen CO₂-Bepreisung abfedern soll, wird für das Jahr 2024 noch festgelegt.

13. Elektromobilität. Die Förderungen für E-Mobilität werden 2024 fortgesetzt. Insgesamt stehen 114,5 Millionen Euro zur Verfügung, Privatpersonen erhalten für den Kauf eines Elektroautos weiterhin bis zu 5000 Euro, für E-Motorräder gibt es bis zu 2300 Euro. Private Ladeinfrastruktur, etwa Wallboxen und Ladekabel, wird weiter mit bis zu 600 Euro gefördert, Gemeinschaftsanlagen in Mehrparteienhäusern mit bis zu 1800 Euro. 

14. Klimaticket. 2024 bekommen junge Erwachsene anlässlich ihres 18. Geburtstags einmalig und kostenlos für ein Jahr das österreichweite Klimaticket.

15. Höhere Normverbrauchsabgabe. Die NoVA steigt mit Jahreswechsel für alle neuen Pkw, die mehr als 99 Gramm an CO₂ je Kilometer emittieren. Für einen Neuwagen um rund 30.000 Euro bedeutet dies ein Plus von 300 Euro. Einzelne Hybride, vor allem aber Plug-in-Hybride, emittieren weniger und werden nicht teurer. Das gilt auch für NoVA-befreite Elektroautos. Für Neuwagen, die mehr als 5,9 Liter Diesel oder 6,7 Liter Benzin verbrauchen, wird es teurer. Grob erklärt, zahlt man für jeden Liter mehr an Normverbrauch zusätzlich rund 2000 Euro. Teurer wird es auch für Klein-Lkw, Quads und Motorräder über 125 cm³.

16. Motorbezogene Versicherungssteuer. Neue Grenzwerte und damit eine Steuererhöhung erfährt die Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer für Pkw, sie fällt um 34,56 Euro höher aus. Verschärfungen sieht man ebenso beim Sachbezug bei der Privatnutzung von Firmenfahrzeugen: Hier sind Steuern zu bezahlen, die höher ausfallen, wenn der Treibhausgasausstoß den Grenzwert überschreitet (129 Gramm CO₂/km). Dafür wird es einfacher, die Kosten für das Aufladen des Firmenautos im Privathaushalt steuerfrei zu ersetzen, ebenfalls rückwirkend ab Jänner 2023 sollen die Leasingraten für Wallboxen, die Arbeitgeber bezahlen, steuerfrei werden.

17. Höhere Löhne und Gehälter. In vielen Branchen sind sie hart wie selten zuvor verlaufen: die Kollektivvertragsverhandlungen. Nach der Einigung im Handel wurden sie in den meisten Bereichen mittlerweile abgeschlossen. Einen Überblick über die Lohn- und Gehaltsabschlüsse gibt‘s hier

18. Frauenpensionsalter. Mit dem neuen Jahr 2024 wird erstmals die stufenweise Anhebung des Frauenpensionsalters schlagend. Das bedeutet: Weibliche Versicherte, die zwischen 1. Jänner und 30. Juni 1964 geboren sind, können damit erst mit 60,5 Jahren in Pension gehen. Für die Geburtsstichtage 1. Juli bis 31. Dezember 1964 erhöht sich das Regelpensionsalter auf 61 Jahre. Danach setzt sich dieses Muster bis zum Geburtsjahrgang 1968 in weiteren Halbjahresschritten bis 2033 fort. Für Frauen, die nach dem 30. Juni 1968 geboren sind, gilt dann wie für Männer das Regelpensionsalter von 65 Jahren. 

19. Höhere Pensionen. Generell gilt: Die Pensionen werden in Österreich 2024 bei einem Gesamtpensionseinkommen bis 5850 Euro um 9,7 Prozent erhöht. Bei einem Gesamtpensionseinkommen über dem Wert von 5850 Euro werden sie pauschal um 567,45 Euro erhöht. Die Ausgleichszulage, also die Mindestpension, wird von aktuell 1110,26 auf 1217,96 Euro angehoben, für Paare auf 1921,46 Euro. Dazu kommt ein Ausgleichszulagenbonus, wenn mindestens 30 Beitragsjahre in der Pensionsversicherung erworben wurden. Der Richtsatz beträgt 1325,24 Euro und der Bonus maximal 180,31 Euro.

20. Stromnetzgebühren. Die Netzentgelte für Strom und Gas werden mit 1. Jänner 2024 erhöht. Bei Strom beläuft sich das durchschnittliche Plus für Industrie, Haushalte und Gewerbe österreichweit auf etwa 11,25 Prozent. In Kärnten und Klagenfurt fallen die Steigerungen mit 21,4 bzw. 18,7 Prozent überdurchschnittlich aus. Auch in der Steiermark und Graz steigen sie mit 12,2 bzw. 15,3 Prozent über dem Bundesschnitt. Gründe für die behördlich festgelegten Erhöhungen seien insbesondere die Inflation, gestiegene Investitionen und reduzierte Abgabemengen, so die E-Control. Die Netzentgelte machen rund ein Drittel der Gesamtstromrechnung aus. Die Gasnetzentgelte sinken in der Steiermark hingegen um 14,1 Prozent und in Kärnten um 13 Prozent – während sie im Bundesschnitt um 3,1 Prozent steigen.

21. Bausparen. Die Bausparprämie liegt auch 2024 wieder bei 1,5 Prozent, für die Zukunftsvorsorge beträgt die Prämie weiterhin 4,25 Prozent. Auch im kommenden Jahr wird beim Bausparen eine Einzahlung von höchstens 1200 Euro im Jahr gefördert, die maximale Prämie liegt dementsprechend bei 18 Euro.

22. Zukunftsvorsorge. Der höchstmögliche Zuschuss für die staatlich geförderte Altersvorsorge („Zukunftsvorsorge“) wird indes etwas ansteigen. Die Obergrenze für geförderte Einzahlungen ist an die ASVG-Höchstbeitragsgrundlage gekoppelt. Laut Finanzministerium liegt die höchstmögliche Einzahlung für eine Förderung im Jahr 2024 bei 3337,85 Euro (2023: 3222,18 Euro), der maximale Zuschuss liegt bei 141,86 Euro (2023: 136,94 Euro).

23. Meisterprüfungen. Mit Beginn des kommenden Jahres gibt es eine finanzielle Entlastung bei der beruflichen Weiterbildung. Die öffentliche Hand übernimmt nun die Prüfungsgebühren für den Erst- und Zweitantritt zu den Modulprüfungen 1,2 und 3 der Meister- und Befähigungsprüfungen sowie für die Unternehmerprüfung. Bereits bezahlte Prüfungsgebühren für Erst- und Zweitantritte im Zeitraum von 1. 7. bis 31. 12. 2023 können ab 1. 2. 2024 auf Antrag bei den Meisterprüfungsstellen refundiert werden. „Durch diese Maßnahme der Bundesregierung werden die betroffenen Personen durchschnittlich um einen Betrag zwischen 700 und 1300 Euro entlastet. Dafür stellen wir im kommenden Jahr 12,06 Millionen Euro bereit, in den Folgejahren 2025, 2026 und 2027 jeweils rund 10,3 Millionen Euro“, so Wirtschaftsminister Martin Kocher.

24. Überweisungen. Sogenannte „Echtzeitüberweisungen“ sollen nach dem Willen der EU-Kommission im Laufe des Jahres 2024 zum Standard in Europa werden. Sie dürfen dann nicht mehr teurer sein als Standardüberweisungen, die in der Regel kostenlos sind. Erwartet wird, dass die EU-Regeln noch vor den Parlamentswahlen im April in Kraft treten. Die Banken haben dann sechs Monate Zeit zur Umsetzung. Zudem sollen alle Kreditinstitute dazu verpflichtet werden, die schnellen Überweisungen jederzeit anzubieten. Normale Überweisungen dauern in der Regel einen Arbeitstag, Echtzeitzahlungen dagegen nur bis zu zehn Sekunden.