Sollte der Prozess gegen den ehemaligen Bundeskanzler Sebastian Kurz wiederholt werden müssen, könnte ein neuer Ankläger notwendig werden. Staatsanwalt Gregor Adamovic dürfte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) verlassen wollen, wie die „Kronen Zeitung“ berichtet. Der erfahrene Ankläger soll sich für eine Richterstelle am Landesgericht in St. Pölten beworben haben. Die Bewerbungsfrist endet am Freitag. 

Die WKStA will Personalia zwar „grundsätzlich nicht kommentieren“, sah sich dann aber doch veranlasst, mit einer Presseaussendung auf den Bericht der „Krone“ zu reagieren. Der bevorstehende Abgang von Adamovic wird darin weder bestätigt noch dementiert, es werden aber Schlussfolgerungen in dem Artikel korrigiert, wonach prominente Staatsanwälte die Flucht aus der Behörde ergreifen würden. 

Es seien normale Vorgänge innerhalb der Justiz, dass Richter zu Staatsanwälten werden – und umgekehrt, heißt es auf Nachfrage der Kleinen Zeitung. Derzeit sind 45 Planstellen für Staatsanwälte vorgesehen, zumindest eine wird derzeit auch mittels Ausschreibung gesucht. 

Personelle Änderungen in der WKStA

Andere personelle Änderungen werden bestätigt, da sie auch öffentlich sind. Die bisherige Leiterin der Medienstelle der WKStA , Elisabeth Täubl, wechselte mit April an den Internationalen Strafgerichtshof nach Den Haag, wo sie das Büro von Chefankläger Karim Ahmad Khan verstärkt. Für Täubl ist bereits Ersatz gefunden worden. Ebenfalls den Schritt aus Österreich hinaus hat Christina Jilek gewagt, die auch in der Ibiza-Causa ermittelt hatte. Sie ist mittlerweile für die Europäische Staatsanwaltschaft tätig.  

Beide Wechsel seien schon lange geplant gewesen, heißt es von der WKStA, bei der derzeit mehr als 200 Ermittlungsverfahren anhängig sind. Erst am Mittwoch wurde bekannt gegeben, dass auch im Todesfall Christian Pilnacek ermittelt werde, ob bei den Amtshandlungen rund um das Auffinden der Leiche strafrechtlich relevante Fehler begangen wurden. Die Behörde verweist in der Presseaussendung auch darauf, dass durch die organisatorischen Vorkehrungen die Bearbeitung von Verfahren, auch solche, die in Teams abgewickelt werden, stets gewährleistet sei.