Der ehemalige Bundeskanzler und ÖVP-Chef Sebastian Kurz wurde im Prozess wegen Falschaussage in einem Punkt schuldig gesprochen, das Urteil ist nicht rechtskräftig. In anderen wurde er freigesprochen, gleiches gilt für seinen früheren Kabinettschef Bernhard Bonelli. Kurz erhielt acht Monate bedingt, Bonelli sechs Monate – drei Jahre Probezeit. Der Richter holt zu einer umfangreichen Begründung aus.
Wegen Falschaussage im U-Ausschuss
Sebastian Kurz in erster Instanz schuldig gesprochen
Der ehemalige Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) wurde im Prozess wegen Falschaussage im U-Ausschuss 2020 in einem Punkt schuldig, in anderen freigesprochen, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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