Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat keine Rechtsmittel gegen das Urteil gegen Sebastian Kurz angemeldet. Der ehemalige Bundeskanzler war am Freitag wegen Falschaussage im Ibiza-Untersuchungsausschuss zu einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt worden. Dessen einstiger Kabinettschef Bernhard Bonelli erhielt sechs Monate bedingt. Beide kündigten bereits Berufung gegen das Urteil an.
Kurz-Prozess
Staatsanwaltschaft meldet keine Rechtsmittel an
Während der ehemalige Bundeskanzler Sebastian Kurz und sein Mitangeklagter Bernhard Bonelli bereits nach Urteilsverkündung Berufung angemeldet hatten, gibt es seitens der WKStA keine juristischen Einwände.
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