Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat keine Rechtsmittel gegen das Urteil gegen Sebastian Kurz angemeldet. Der ehemalige Bundeskanzler war am Freitag wegen Falschaussage im Ibiza-Untersuchungsausschuss zu einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt worden. Dessen einstiger Kabinettschef Bernhard Bonelli erhielt sechs Monate bedingt. Beide kündigten bereits Berufung gegen das Urteil an.

Kurz war in einem von ursprünglich drei Anklagepunkten in erster Instanz verurteilt worden. Dieser betraf seine Aussagen zur Besetzung von Aufsichtsräten in der Staatsholding ÖBAG. Laut der Urteilsbegründung von Richter Michael Radasztics habe der Ex-Kanzler den Eindruck erweckt, im Wesentlichen nichts damit zu tun gehabt zu haben. Zeugenaussagen im Beweisverfahren hätten dem aber widersprochen.

Kanzler sieht unfaires Urteil

Einen Freispruch gab es für Kurz hingegen in einem ähnlich gelagerten Fall, und zwar zur Vorstandsbesetzung durch Thomas Schmid. Hier sah das Gericht keine Widersprüche. Ebenso wenig zu einer Vereinbarung zwischen Schmid und dem einstigen Freiheitlichen Verbindungsmann bei den Koalitionsverhandlungen von ÖVP und FPÖ, Arnold Schiefer. Auch die Verurteilung Bonellis betraf die Aufsichtsratsbestellungen alleine.

In der Strafprozessordnung ist festgelegt, dass bei allen mit mehr als einem und höchstens fünf Jahren Freiheitsstrafe bedrohten Verbrechen und Vergehen (darunter fällt die falsche Beweisaussage) ein Einzelrichter entscheidet. Berufungen wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe gehen dann an das übergeordnete Oberlandesgericht (OLG) - in diesem Fall dann ein Drei-Richter Senat am OLG Wien.

Einen solchen Schritt setzte die WKStA nun nicht, sagte ein Sprecher der Anklagebehörde auf APA-Anfrage. Kurz‘ Verteidiger Otto Dietrich sowie Bonellis Verteidiger Werner Suppan gaben hingegen bereits zu Ende der Verhandlung bekannt, Berufung wegen Nichtigkeit der Schuld und Strafe anzumelden. In mehreren Interviews bezeichnete der Ex-Kanzler das Urteil gegen ihn als unfair.