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Kurz-Prozess

Staatsanwaltschaft meldet keine Rechtsmittel an

Während der ehemalige Bundeskanzler Sebastian Kurz und sein Mitangeklagter Bernhard Bonelli bereits nach Urteilsverkündung Berufung angemeldet hatten, gibt es seitens der WKStA keine juristischen Einwände.
Der frühere Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und die beiden Staatsanwälte Roland Koch und Gregor Adamovic im Gerichtssaal.  | Der frühere Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und die beiden Staatsanwälte Roland Koch und Gregor Adamovic im Gerichtssaal.
© APA / Helmut Fohringer
Der frühere Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und die beiden Staatsanwälte Roland Koch und Gregor Adamovic im Gerichtssaal.
© APA / Helmut Fohringer
27. Februar 2024,
12:35 Uhr

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