In einer mit Spannung erwarteten Entscheidung hat der Verfassungsgerichtshof entschieden, dass die derzeit angewendeten Regeln für die Sicherstellung von Mobiltelefonen gegen das Recht auf Privatleben verstößt. Grundrechtseingriffe müssen verhältnismäßig sein. Die Schwere des Eingriffs darf nicht größer sein als die Bedeutung des Ziels, das erreicht werden soll, so der VfGH.